Privates Serviceangebot von IAG – keine Behörde info@iag-sy.com
IAGBusiness Portal

Ablauf

So läuft die Gründungsbegleitung ab

Vom ersten Fragebogen bis zum dokumentierten Ergebnis der Behörde.

  1. Fragebogen ausfüllen

    Der Assistent stellt nur Fragen, die für Ihren Fall relevant sind. Sie können mit „weiß ich noch nicht“ oder „Beratung benötigt“ antworten und Ihren Entwurf jederzeit speichern.

  2. Auswertung ansehen

    Sie erhalten eine Zusammenfassung, mögliche Gründungswege mit Begründung, Ihre Unterlagenliste, offene Fragen und einen geordneten Ablauf. Ungesicherte Rechtsfragen sind als „noch zu prüfen“ markiert.

  3. Fall an IAG übergeben

    Sie laden Ihre Unterlagen hoch und übergeben den Fall an IAG. Persönliche Ausweisdaten fragen wir erst ab, wenn sie für den nächsten Schritt gebraucht werden.

  4. Prüfung und Freigabe

    Das IAG-Team prüft Angaben und Dokumente, fordert Fehlendes nach und klärt ungesicherte Rechtsfragen. Die fachliche Freigabe wird mit Datum, Prüfer und Begründung festgehalten.

  5. Einreichung bei der Behörde

    Die Einreichung erfolgt durch Sie oder einen berechtigten Vertreter – persönlich oder über das staatliche Portal. IAG bereitet das Paket vor und hält Stelle, Datum und Aktenzeichen fest. Das IAG-Portal übermittelt nichts automatisch.

  6. Ergebnis der Behörde

    Rückfragen, Eintragung oder Ablehnung werden im Fall dokumentiert. Erst mit Registernummer und Datum gilt die Firma im Portal als eingetragen.

  7. Schritte nach der Eintragung

    Steuerakte, Kammer, Sozialversicherung und laufende Pflichten bleiben als Aufgaben im Blick.

Drei Dinge, die wir strikt trennen

  • Ein hochgeladenes Dokument ist noch nicht geprüft.
  • Eine interne Freigabe durch IAG ist noch keine Einreichung bei der Behörde.
  • Ein eingereichter Antrag ist noch keine genehmigte oder eingetragene Firma.

Dieses Portal ist ein privates Angebot von IAG und keine staatliche Stelle. Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Genehmigungen entscheiden allein die zuständigen Behörden; eine Zusage für Genehmigung oder Bearbeitungsdauer gibt es nicht.