Privates Serviceangebot von IAG – keine Behörde info@iag-sy.com
IAGBusiness Portal

Quellenregister

Quellenregister

532 recherchierte Aussagen zum syrischen Gründungsrecht – jeweils mit Quelle, Prüfdatum und Prüfstatus. Stand: 11. Oktober 2026.

„Gesetzestext geprüft“ und „Amtliche Stelle“ gelten als belegt. Alle anderen Einträge sind noch zu prüfen und führen im Fall zu einer fachlichen Prüfung.

Nr.AussagePrüfstatusQuellegeprüft am
A-001 Fortgeltung Gesellschaftsgesetz
alle
Das Gesellschaftsgesetz (Legislativdekret Nr. 29 vom 14.02.2011) ist weiterhin die geltende Rechtsgrundlage: Das Ministerium für Wirtschaft und Industrie stützt Rundschreiben vom Mai 2025 (Art. 56, 92, 224) und vom März 2026 ausdrücklich darauf. Ein neues Gesellschaftsgesetz oder eine Änderung 2025/2026 war nicht auffindbar.
Negativbefund (kein neues Gesetz) beruht auf erfolgloser Suche AR/EN, nicht auf amtlicher Bestätigung. Rundschreiben selbst nur über Presse (SANA/Enab Baladi/CNBC Arabia) gelesen. Seit Ende 2025 gibt es einen neuen Volksrat – laufende Entwürfe möglich, unbestätigt.
Amtliche Stelle تعميم بتوحيد آلية العمل لدوائر الشركات والسجل التجاري (Enab Baladi)
veröffentlicht 30. März 2026
11. Oktober 2026
A-002 Zuständige Behörde heute
alle
Zuständig ist die Direktion für Gesellschaften (مديرية الشركات) bei der Generalverwaltung für Binnenhandel und Verbraucherschutz im Ministerium für Wirtschaft und Industrie (Minister: Mohammad Nidal al-Shaar); in den Provinzen die Gesellschaftsabteilungen (دوائر الشركات) und Handelsregisterämter (أمانات السجل التجاري) der Binnenhandelsdirektionen. Das frühere eigenständige Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherschutz besteht so nicht mehr.
Viele Kanzleiseiten 2026 verwenden noch die alten Ministeriumsnamen. Website mitcp.gov.sy zeigt bereits den Kopf 'وزارة الاقتصاد والصناعة – الإدارة العامة للتجارة الداخلية وحماية المستهلك'.
Amtliche Stelle إطلاق خدمة تأسيس الشركات عبر البوابة الإلكترونية للإدارة العامة للتجارة الداخلية (SANA)
veröffentlicht 7. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-003 Rechtsformkatalog
alle
Gesellschaften in Syrien dürfen nur eine von fünf Formen annehmen: offene Handelsgesellschaft (تضامن), Kommanditgesellschaft (توصية), stille/Innengesellschaft (محاصة), GmbH (محدودة المسؤولية) und Aktiengesellschaft (مساهمة مغفلة). Das Einzelunternehmen ist keine Gesellschaftsform, sondern Einzelkaufmann nach Handelsgesetz 33/2007.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 5
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-004 Sonderformen nach Art. 6
Holding / Freizone / Offshore
Art. 6 kennt zusätzlich: vollständig staatliche Aktiengesellschaften, Freizonen-Gesellschaften (Sitz in einer Freizone), Holdinggesellschaften (nur als private oder öffentliche AG; Zweck: Halten von Anteilen an GmbH/AG bzw. deren Gründung und Verwaltung) und 'externe' (Offshore-)Gesellschaften (الشركات الخارجية), deren Zweck auf Geschäfte außerhalb Syriens beschränkt ist.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 6
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-005 Rechtspersönlichkeit und Registrierungsfrist
alle (außer محاصة)
Eine Gesellschaft erlangt Rechtspersönlichkeit gegenüber Dritten erst mit der Bekanntmachung (شهر) durch Eintragung im Gesellschaftsregister; die Eintragung ist binnen 30 Tagen nach Gründung beim Gesellschaftsregister der Provinz des Hauptsitzes vorzunehmen. Die Innengesellschaft (محاصة) hat keine Rechtspersönlichkeit und wird nicht registriert.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 3, 13, 51
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-006 Firmenname – allgemeine Regeln
alle
Der Name darf nicht gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten verstoßen und weder identisch noch verwechslungsfähig mit einem bereits in Syrien eingetragenen oder weltbekannten Namen sein. Auf allen Geschäftspapieren sind Name, Rechtsform und Registernummer anzugeben; die GmbH muss zusätzlich ihr Kapital angeben.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 11, 14, 57
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-007 Firmenname – Rechtsformzusätze
LLC / Ein-Personen-LLC / تضامن / توصية
GmbH-Name muss mit dem Zusatz 'شركة محدودة المسؤولية' geführt werden; Ein-Personen-GmbH mit 'شركة الشخص الواحد المحدودة المسؤولية'. OHG-Firma besteht aus den Namen aller oder einiger Gesellschafter mit Zusatz 'وشركاؤهم'. In der KG-Firma dürfen nur Komplementäre genannt werden; der Name eines Kommanditisten ist unzulässig.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 30, 45, 55, 57
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-008 Namensprüfung/Reservierung – Stelle und Dauer
alle
Nach übereinstimmenden Kanzleiangaben erfolgt die Namensprüfung/-reservierung bei der Direktion zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums (مديرية حماية الملكية التجارية والصناعية); üblich sind bis zu fünf Namensvorschläge. Angaben zur Gültigkeitsdauer (z. B. 90 Tage) und Gebühr sind nicht amtlich belegt.
Dauer '90 Tage' und '2–3 Arbeitstage' nur bei truescho.com (https://truescho.com/en/blog/register-company-syria-2026), ohne Primärbeleg. SANA nennt den Direktor als Leiter der 'Direktion für Gesellschaften und Eigentumsschutz' – beide Funktionen offenbar unter einem Dach. Ob das E-Portal die Namensreservierung abdeckt, ist amtlich nicht belegt.
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen تأسيس الشركات في سوريا 2026 – المحامية ليندا بيطار
veröffentlicht 26. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-009 LLC – Gesellschafterzahl
LLC
Die GmbH besteht aus mindestens zwei Personen; die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Der abgerufene Gesetzestext nennt KEINE ausdrückliche Höchstzahl; die Zahl 25 erscheint nur als Schwelle (z. B. bis zu 7 statt 5 Geschäftsführer bei mehr als 25 Gesellschaftern).
WIDERSPRUCH: Sekundärquellen nennen Höchstzahl 50 (Linda Bitar 07/2026, truescho, Enab Baladi 2020) oder 10 (sig-sy). Im gelesenen Text von LD 29/2011 kommt 50 als Gesellschafterzahl nicht vor. Amtliche Mustersatzung (mitcp.gov.sy, docx) war nicht abrufbar. Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen Art. 55, 66, 67
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-010 Ein-Personen-LLC – Zulässigkeit
Ein-Personen-LLC
Eine GmbH kann von einer einzigen Person gegründet werden ('شركة الشخص الواحد المحدودة المسؤولية'); Einzelheiten regeln ministerielle Durchführungsbestimmungen.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 55
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-011 Ein-Personen-LLC – Durchführungsbestimmungen
Ein-Personen-LLC
Nach den (historischen) Durchführungsbestimmungen: Gründer kann natürliche oder juristische Person syrischer Staatsangehörigkeit sein; Nicht-Syrer nur für bestimmte Investitionsprojekte; Unternehmenszweck auf eine Tätigkeit/ein Projekt beschränkt; Kapital voll bei Gründung einzuzahlen (Bankbeleg); keine Versicherungs-, Bank- oder Finanzvermittlungsgeschäfte; kein Darlehen der Gesellschaft an Inhaber/Geschäftsführer; Jahresabschluss mit Prüferbericht binnen sechs Monaten.
Text ohne Beschlussnummer/Datum (Web-Post 2017, erlassen vom damaligen Minister al-Shaar ca. 2011). Fortgeltung 2026 unbestätigt; die Praxis 2025/26 lässt laut Karam Shaar vollständig ausländisch gehaltene LLCs zu und das Rundschreiben 03/2026 erlaubt bis zu fünf Tätigkeiten – Ausländer- und Einzelzweck-Beschränkung daher vermutlich überholt. Dort genannter Kapitalbetrag (5 Mio.) veraltet.
Unbestätigt – noch zu prüfen Art. 1, 2, 7, 8, 13, 19, 20
التعليمات التنفيذية لشركة الشخص الواحد المحدودة المسؤولية (mohamah.net)
11. Oktober 2026
A-012 LLC – Kapital: Währung und Einzahlung
LLC / Ein-Personen-LLC
Das Kapital lautet auf syrische Lira (andere Währung nur mit Genehmigung des Ministeriums). Es ist binnen 30 Tagen nach dem Genehmigungsbeschluss voll einzuzahlen, sofern Satzung/Antrag nichts anderes bestimmen; dann sind mindestens 40 % der Bareinlagen bei Genehmigung zu leisten, der Rest binnen eines Jahres. Bareinlagen sind durch Bankbelege nachzuweisen. Anteile sind gleichwertig und unteilbar.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen. Sekundärquellen 2026 widersprechen sich, ob in der Praxis 100 % (Linda Bitar) oder 40 % (truescho/Jusoor) verlangt werden.
Gesetzestext geprüft Art. 56
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-013 LLC – Sacheinlagen und Verbote
LLC
Sacheinlagen (auch Lizenzen, Patente, Know-how) sind zulässig und per Bewertungsbericht zu belegen; Arbeit/Dienste sind keine Einlage. Sacheinlagen sind binnen 60 Tagen nach Genehmigung zu übertragen. Keine öffentliche Zeichnung, keine handelbaren Anleihen; Versicherungs-, Bank- und Spargeschäfte sind der GmbH verboten.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 56, 59, 60
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-014 Mindestkapital – Rechtsgrundlage und historische Beträge
alle Kapitalgesellschaften
Das Gesetz selbst nennt kein Mindestkapital; es wird durch Ministerbeschluss festgelegt. Historisch (Beschluss Nr. 2128 des damaligen Binnenhandelsministers al-Gharbi): OHG/KG/LLC 5 Mio., Ein-Personen-LLC 10 Mio., private AG 15 Mio., öffentliche AG 100 Mio., Holding-AG 1 Mrd. syrische Lira (alt). Diese Beträge wurden laut Presse im Oktober 2022 angehoben.
Seite ohne Datum (ca. 2016/17). Nur historischer Wert; die 5-Mio.-Angabe mancher 2026er Ratgeber stammt hierher und ist überholt. Anhebung 10/2022 nur über Enab Baladi (https://www.enabbaladi.net/669332) ohne Beträge belegt.
Amtliche Stelle التجارة الداخلية تصدر قرارات محددة لرأسمال الشركات ورسوم تصديقها (safap.org.sy) 11. Oktober 2026
A-015 Mindestkapital LLC – aktueller Wert
LLC
Als geltendes Mindestkapital der LLC wird für 2025/2026 übereinstimmend 50 Mio. syrische Lira (alte Lira) genannt; der Versuch, es per Beschluss Nr. 70 vom 05.01.2026 auf 250 Mio. anzuheben, wurde am 07.01.2026 zurückgenommen.
Kein Primärtext des zugrunde liegenden Beschlusses gefunden (Kanzlei Alkourabi nennt 'Dekret 21/2022' – unbestätigt). Weitere Sekundärbelege: scopeout-integrated.com (01/2026), syrianbusinessgateway.com (04/2026), alkourabilawfirm.com (09/2026, ausdrücklich 'alte Lira'). Angaben '100 Mio. für Industrie-LLC' und '10 Mio. Ein-Personen-LLC' (truescho) sind nicht belegt. Umrechnung in neue Lira (÷100) ist eigene Ableitung aus Dekret 293/2025; amtliche Neufestsetzung in neuer Lira nicht gefunden.
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen Syria Company Registrations 2025 (Karam Shaar Advisory)
veröffentlicht 24. Mai 2025
11. Oktober 2026
A-016 Beschluss Nr. 70/2026 – Anhebung und Rücknahme
alle Kapitalgesellschaften
Beschluss Nr. 70 des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie vom 05.01.2026 erhöhte Mindestkapital und Gebühren (u. a. LLC 50 → 250 Mio., Holding 1 → 2 Mrd. Lira); er wurde zwei Tage später, am 07.01.2026, durch Ministerbeschluss wieder aufgehoben. Es gelten die vorherigen Werte.
Beträge der Anhebung nach scopeout-integrated.com (https://scopeout-integrated.com/ar/invests/chance/raising-fees-and-minimum-capital-requirements-for-companies-in-syria) und Suchergebnis-Snippets (alaraby.co.uk, syria.tv – nur Snippet, nicht abrufbar). truescho.com führt 'Decision No. 70' irrtümlich als geltende Gebührenquelle an. Originalbeschlüsse nicht gelesen.
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen وزارة الاقتصاد تتراجع عن قرار رفع رسوم تأسيس الشركات بعد يومين من صدوره (Syriandays)
veröffentlicht 7. Januar 2026
11. Oktober 2026
A-017 Mindestkapital private AG / öffentliche AG / Holding
Aktiengesellschaft privat / öffentlich / Holding
Sekundärquellen 2026 nennen: private AG 100 Mio., Holding 1 Mrd. (alte) syrische Lira; für die öffentliche AG schwanken die Angaben (1 Mrd. bzw. 15 Mrd.). Amtliche aktuelle Beträge sind nicht belegt.
Alkourabi: öffentliche AG 1 Mrd.; truescho: 15 Mrd. Holding 1 Mrd. wird indirekt durch die (aufgehobene) Anhebung '1 → 2 Mrd.' gestützt. Kein Primärbeleg.
Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen How to Form a Company in Syria (Alkourabi Law Firm)
veröffentlicht 10. September 2026
11. Oktober 2026
A-018 Währungsumstellung – neue syrische Lira
alle
Mit Dekret Nr. 293 vom 24.12.2025 wurde die neue syrische Lira eingeführt (100 alte = 1 neue Lira), Umtausch ab 01.01.2026; nach drei Verlängerungen verloren alte Noten am 31.07.2026 den Status als gesetzliches Zahlungsmittel. Kapital- und Gebührenangaben vor 2026 lauten auf alte Lira.
Dekret selbst nicht gelesen. Ob das Ministerium Mindestkapital/Gebühren ausdrücklich in neuer Lira neu veröffentlicht hat, ist unbestätigt; fast alle Ratgeber 2026 nennen weiter alte Beträge ohne Kennzeichnung.
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen 3 تمديدات للعملة السورية الجديدة (economist-sy.com)
veröffentlicht 10. August 2026
11. Oktober 2026
A-019 Frist zur Kapitalvolleinzahlung (Rundschreiben 2025)
LLC / Aktiengesellschaft
Das Ministerium für Wirtschaft und Industrie gewährte im Mai 2025 Gesellschaften, die ihr Kapital nach Art. 56/92 nicht voll eingezahlt oder ihren Status nach Art. 224 nicht angepasst hatten, ein Jahr Frist; bis zur Bereinigung erhalten sie keine beglaubigten Handelsregisterauszüge.
Frist lief rechnerisch ca. 05/2026 ab; Verlängerung unbekannt. Belegt zugleich die Fortgeltung von LD 29/2011 unter der neuen Regierung.
Amtliche Stelle Art. 56, 92, 224
وزارة الاقتصاد في سوريا تمنح الشركات سنة واحدة لاستكمال تسديد رأس مالها (CNBC Arabia, zit. SANA)
veröffentlicht 25. Mai 2025
11. Oktober 2026
A-020 LLC – Geschäftsführung
LLC / Ein-Personen-LLC
Bis zu fünf Geschäftsführer (bis zu sieben bei mehr als 25 Gesellschaftern); Amtszeit laut Satzung, höchstens vier Jahre, verlängerbar. Geschäftsführer müssen volljährig und im Besitz der bürgerlichen Rechte sein, dürfen keine Staatsbediensteten sein und nicht wegen Verbrechen/Ehrendelikten verurteilt sein (Erklärung + beglaubigter Strafregisterauszug). Sie haften gesamtschuldnerisch gegenüber Ministerium, Gesellschaft, Gesellschaftern und Dritten.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 67, 68, 69
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-021 LLC – Abschlussprüfer
LLC / Ein-Personen-LLC
Dem Gründungsantrag ist das Dokument über die Bestellung des Abschlussprüfers beizufügen; der Jahresabschluss muss vom Prüfer der Gesellschaft bestätigt sein. Faktisch besteht damit Prüferpflicht ab Gründung.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen. Kanzlei Alkourabi (09/2026) bestätigt, dass ein Schreiben mit Benennung von Geschäftsführer und Prüfer verlangt wird.
Gesetzestext geprüft Art. 61, 68
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-022 LLC – Gründungsantrag und gesetzliche Fristen
LLC / Ein-Personen-LLC
Gründer stellen nach Zahlung der Gebühr den Antrag beim Ministerium; Unterschriften sind vom Notar oder einem vom Ministerium bestimmten Beamten zu beglaubigen. Beizufügen: Satzung, Bestellung von Geschäftsführern und Prüfer, ggf. Sacheinlagenbericht, Einzahlungsfrist. Der Minister entscheidet binnen 7 Tagen ab Registrierung des Antrags; die genehmigten Unterlagen sind binnen 60 Tagen beim Registerführer zu hinterlegen, der keine über das Gesetz hinausgehenden Anforderungen stellen darf.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen. Praxisdauer laut Kanzleien 15–25 Arbeitstage; laut SANA (08/2026) Erstregistrierung über das Portal höchstens 5 Arbeitstage.
Gesetzestext geprüft Art. 61, 62
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-023 LLC – Anteilsübertragung
LLC
Anteilsabtretungen erfolgen vor dem Notar oder einem Beamten der Direktion für Gesellschaften und wirken erst mit Eintragung im von den Geschäftsführern geführten Gesellschafterregister; Mitgesellschafter haben ein Vorkaufsrecht.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 64, 66
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-024 Mustersatzungen des Ministeriums
LLC / Ein-Personen-LLC / Holding
Die Generalverwaltung stellt auf mitcp.gov.sy Mustersatzungen als Word-Dateien bereit (LLC, Ein-Personen-LLC, Holding).
Nur Suchergebnis-Snippet: Dateien erschienen in Suchergebnissen, Abruf schlug fehl (Client-Fehler). Inhalt und Aktualität (alter Ministeriumsname?) nicht geprüft. Weitere Treffer: '.../النظام الأساسي لشركةالشخص الواحد .docx', '.../النظام الاساسي للشركة القابضة.doc'. Manuell im Browser herunterladen.
Unbestätigt – noch zu prüfen النظام الأساسي لشركة المحدودة المسؤولية (mitcp.gov.sy, docx) 11. Oktober 2026
A-025 OHG (تضامن) – Grundregeln
offene Handelsgesellschaft
Mindestens zwei Gesellschafter, die persönlich und gesamtschuldnerisch haften und Kaufmannseigenschaft erlangen. Anmeldung beim Registerführer mit Kopie des Gesellschaftsvertrags; Eintragung binnen zwei Arbeitstagen; gesetzliches Mindestkapital im Gesetz nicht vorgesehen.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen. Kanzlei Alkourabi nennt für Personengesellschaften einen Richtwert von 15 Mio. alten Lira laut 'Durchführungsbestimmungen' – unbelegt.
Gesetzestext geprüft Art. 29, 30, 32
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-026 KG (توصية) – Grundregeln
Kommanditgesellschaft
Mindestens ein Komplementär (unbeschränkt haftend) und ein oder mehrere Kommanditisten; Kommanditisten dürfen nicht in die Geschäftsführung gegenüber Dritten eingreifen und nicht in der Firma erscheinen.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 44, 45, 46
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-027 Aktiengesellschaft – Gründerzahl und Organe
Aktiengesellschaft privat / öffentlich
Private AG: nach Sekundärquellen mindestens drei Gründer/Aktionäre, Leitung durch Verwaltungsrat; bei Gründung mindestens 40 % Einzahlung. Für die öffentliche AG schwanken die Angaben zur Mindestzahl (5 bzw. 10); sie unterliegt der Wertpapieraufsicht.
AG-Teil des Gesetzes (Art. 86 ff.) konnte nicht im Primärtext gelesen werden. Al Aaed: öffentliche AG mind. 10; Alkourabi: mind. 5; Linda Bitar widersprüchlich (3 im Text, 2 in Tabelle). Verwaltungsratsgröße und Staatsangehörigkeitsquoten unbestätigt.
Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen Types of Companies in Syrian Law: 2026 Legal Guide (Al Aaed Law)
veröffentlicht 29. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-028 Holding – Rechtsform
Holding
Eine Holding kann nur als private oder öffentliche Aktiengesellschaft errichtet werden; 2026 wurden laut Ministerium bis Mai drei geschlossene Holdinggesellschaften registriert.
Rechtsformbindung aus Art. 6 Abs. 5 LD 29/2011 (Primärtext-Spiegel gelesen); SANA belegt die tatsächliche Registrierung.
Amtliche Stelle Art. 6
Syria registers over 1,800 new companies in 2026 (SANA EN)
veröffentlicht 24. Mai 2026
11. Oktober 2026
A-029 Registrierungsstatistik 2026 nach Rechtsform
alle
Vom 01.01. bis 24.05.2026 wurden 1.846 Gesellschaften registriert: 1.349 LLC, 432 OHG, 38 KG, 24 private AG, 3 Holding. Die Direktion sitzt seit Juli 2025 an einem neuen Standort in Damaskus.
Quelle: Direktor Abdulmajeed (Abdul Majid) al-Abdo.
Amtliche Stelle Syria registers over 1,800 new companies in 2026 (SANA EN)
veröffentlicht 24. Mai 2026
11. Oktober 2026
A-030 E-Portal comreg.itcp.gov.sy – Start und Funktionsumfang
alle Gesellschaften
Am 07.07.2026 startete die Generalverwaltung für Binnenhandel und Verbraucherschutz über ihr Portal comreg.itcp.gov.sy den Dienst 'Gesellschaftsgründung' für alle Gesellschaftsarten: Eingabe der Gesellschaftsdaten, Hochladen der gesetzlichen Unterlagen, Prüfung vor Absenden, Online-Verfolgung des Bearbeitungsstands bei der Direktion für Gesellschaften.
Portal selbst nur als leere Hülle abrufbar (JavaScript-App; Titel 'مديرية الشركات – بوابتك للخدمات الإلكترونية'); direkter Abruf per curl vom Proxy blockiert. Konkrete Feldliste, Namensreservierung und Dateiformate daher unbestätigt. Keinerlei Hinweis auf eine öffentliche API.
Amtliche Stelle إطلاق خدمة تأسيس الشركات عبر البوابة الإلكترونية للإدارة العامة للتجارة الداخلية (SANA)
veröffentlicht 7. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-031 E-Portal – Zugang nur nach persönlicher Vorsprache
alle Gesellschaften
Benutzername und Passwort für das Portal erhält man nur durch persönliche Vorsprache bei der Generalverwaltung in Damaskus oder bei den Gesellschaftsabteilungen der Binnenhandelsdirektionen in den Provinzen; eine Selbstregistrierung online ist nicht beschrieben.
Ob ein Bevollmächtigter/Anwalt die Zugangsdaten erhalten kann, ist nicht belegt. Fernidentifizierung ist laut SANA (03.08.2026) erst geplant.
Amtliche Stelle إطلاق خدمة تأسيس الشركات عبر البوابة الإلكترونية للإدارة العامة للتجارة الداخلية (SANA)
veröffentlicht 7. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-032 E-Portal – Nutzung, Dauer und geplante Ausbaustufen
LLC / Ein-Personen-LLC / private AG
Bis 03.08.2026 wurden 65 Gesellschaften über die Plattform angemeldet (43 LLC, 21 Ein-Personen-LLC, 1 private AG), 13 davon bis zur Annahme abgeschlossen. Bei korrekten Unterlagen dauert die Erstregistrierung höchstens fünf Arbeitstage. Geplant (noch nicht umgesetzt): Fernidentifizierung, elektronische Ausstellung des Handelsregisterauszugs, Anbindung an Finanz- und Justizministerium sowie Banken, Online-Änderungsanträge.
Online-Zahlung wurde im Mai 2026 angekündigt (SANA EN), Umsetzung unbestätigt. Abschluss (Unterschrift, Papierregister) laut Kanzlei Linda Bitar weiterhin persönlich – sekundär.
Amtliche Stelle وزارة الاقتصاد: تسجيل 65 شركة عبر المنصة الإلكترونية لتأسيس الشركات خلال أقل من شهر (SANA)
veröffentlicht 3. August 2026
11. Oktober 2026
A-033 E-Portal – öffentliche API
alle
Für comreg.itcp.gov.sy ist keine öffentliche API, Entwicklerdokumentation oder Schnittstelle für Dritte belegt; amtliche Meldungen beschreiben ausschließlich die Nutzung über Benutzerkonto im Browser.
Negativbefund aus Suche; Seite liefert ohne JavaScript nur Titel und Meta-Angaben. Daneben existiert seit Januar 2026 ein separater Dienst zur Selbstaktualisierung individueller Handelsregister in Rif Dimashq (SANA 07.07.2026).
Unbestätigt – noch zu prüfen مديرية الشركات – بوابتك للخدمات الإلكترونية 11. Oktober 2026
A-034 Rundschreiben Juli 2026 – sofortige Registererteilung
alle Gesellschaften
Laut Ministerrundschreiben (Juli 2026) müssen Gesellschaftsabteilungen und Registerämter die Gesellschaft registrieren, den Gründungsbeschluss erlassen, bekanntmachen und das erste Handelsregister erteilen, sobald die Basisunterlagen vorliegen; die Erteilung darf weder von Finanzvorgängen noch von Tätigkeitsgenehmigungen/Lizenzen abhängig gemacht werden. Restliche Verfahren (Finanzministerium u. a.) sind bis zur Registerverlängerung nachzuholen.
Über Presse (ecoworld-sy, albiladpress.com, beide zit. SANA) gelesen; Rundschreibennummer unbekannt.
Amtliche Stelle وزير الاقتصاد يصدر تعميماً لتوحيد آلية عمل دوائر الشركات والسجل التجاري في المحافظات
veröffentlicht 13. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-035 Rundschreiben Juli 2026 – Ausnahmen (Vorabgenehmigung)
regulierte Tätigkeiten
Vorabgenehmigungen bleiben erforderlich für Tätigkeiten im Bereich der Ministerien für Inneres, Verteidigung und Energie sowie beaufsichtigte Branchen: Banken, Geldwechsel, Geldtransfer, Versicherung und Versicherungsvermittlung, Krankenkostenverwaltung, Immobilienentwicklung, -bewertung und -finanzierung, Schutz- und Wachdienste.
Zitat nach SANA; Originalrundschreiben nicht gelesen.
Amtliche Stelle جريدة البلاد – سوريا: إجراءات جديدة لتسهيل تأسيس الشركات
veröffentlicht 13. Juli 2026
11. Oktober 2026
A-036 Tätigkeiten im Register (Rundschreiben März 2026)
alle (Einzel- und Gesellschaftsregister)
Je Handelsregister sind höchstens fünf nicht gleichartige Tätigkeiten zulässig, jeweils nach der einheitlichen Wirtschaftszweigklassifikation SYRSIC (Ebenen 5/6, mit Code). 'Import und Export' muss ausdrücklich im Zweck stehen, mit Angabe der Warenarten (höchstens fünf Sektoren). 'Teilnahme an Ausschreibungen' nur mit Bezug zum Gesellschaftszweck.
SYRSIC-Bezeichnung laut Enab Baladi (https://www.enabbaladi.net/801946). Klassifikationsliste selbst nicht beschafft.
Amtliche Stelle الاقتصاد والصناعة تصدر تعميماً لتوحيد إجراءات السجل التجاري في المحافظات (SANA)
veröffentlicht 28. März 2026
11. Oktober 2026
A-037 Beschränkungen für Ausländer (Rundschreiben März 2026)
ausländische Gründer/Gesellschafter
Einzelregister von Ausländern dürfen keinen Import enthalten (Ausnahme: Investitionsprojekte nach Investitionsgesetz, projektbezogen). Register, deren Inhaber oder ein Gesellschafter Nicht-Syrer ist, dürfen keine Vertretung ausländischer Gesellschaften oder Handelsagenturen ausüben.
Ob vollständig ausländisch gehaltene LLC importieren dürfen, ist aus der Meldung nicht eindeutig (Importverbot bezieht sich auf Einzelregister).
Amtliche Stelle الاقتصاد والصناعة تصدر تعميماً لتوحيد إجراءات السجل التجاري في المحافظات (SANA)
veröffentlicht 28. März 2026
11. Oktober 2026
A-038 Geschäftssitz – vorläufiger Sitz und Vertragslaufzeit
Kapitalgesellschaften / alle
Kapitalgesellschaften dürfen bei Gründung sechs Monate lang einen vorläufigen Sitz nutzen; danach ist ein dauerhafter Sitz nachzuweisen. Miet-, Investitions- oder Leihverträge für den Sitz müssen auf ein gregorianisches Jahr lauten, mit klar bezeichnetem Beginn und Ende. Sitz- und Zweigstellenänderungen erfordern amtliche Schreiben der zuständigen Stellen.
Formanforderungen (Beglaubigung durch Gemeinde/Provinz, Registrierung des Mietvertrags, gewerbliche Widmung) nur sekundär belegt, siehe folgender Eintrag.
Amtliche Stelle الاقتصاد والصناعة تصدر تعميماً لتوحيد إجراءات السجل التجاري في المحافظات (SANA)
veröffentlicht 28. März 2026
11. Oktober 2026
A-039 Geschäftssitz – Nachweisform
alle
Nach Kanzleiangaben wird als Sitznachweis ein beglaubigter Mietvertrag, ein gewerblicher Eigentumsnachweis oder ein 'flexibles Büro' akzeptiert, jeweils von Provinz/Gemeinde bestätigt; für die Steuerregistrierung erfolgt eine Ortsbesichtigung durch die Finanzverwaltung.
Kein amtlicher Beleg für 'flexibles Büro' gefunden; Ortsbesichtigung nach Linda Bitar (07/2026). Gesetzlich fordert Art. 12 LD 29/2011 nur einen Sitz in Syrien (Primärtext-Spiegel).
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen How to Form a Company in Syria (Alkourabi Law Firm)
veröffentlicht 10. September 2026
11. Oktober 2026
A-040 Sitz und Staatsangehörigkeit der Gesellschaft
alle
Eine in Syrien gegründete und registrierte Gesellschaft gilt kraft Gesetzes als syrisch und muss ihren Sitz in Syrien haben; der Sitz ist zustellungsfähige Anschrift.
Text über inoffiziellen Volltext-Spiegel gelesen (Originalfassung 2011, bricht bei Art. 69 ab); parliament.gov.sy, sia.gov.sy und damacham.sy waren technisch nicht abrufbar (robots/Fehler). Spätere Änderungen nicht eingearbeitet – vor Produktivnutzung gegen Amtsblatt-Fassung prüfen.
Gesetzestext geprüft Art. 10, 12
المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 – قانون الشركات (Volltext, Spiegel in Google-Group 'syrianlaw')
veröffentlicht 14. Februar 2011
11. Oktober 2026
A-041 Verlängerung Handelsregister 2025/2026
alle
Die Gültigkeit der 2025 erteilten Handelsregister wurde per Rundschreiben vom 07.01.2026 bis zum Ablauf der Sitz- oder Geschäftsführungsdauer (je nachdem, was früher endet) verlängert; Erneuerung im selben Monat 2026, in dem das Register 2025 erteilt wurde. Das Handelsregister ist also periodisch (jährlich) zu erneuern.
Jährlicher Turnus aus der Meldung abgeleitet; Verlängerungsgebühr unbekannt.
Amtliche Stelle إجراءات مبسطة.. وزارة الاقتصاد تمدد صلاحية السجل التجاري الممنوح عام 2025 (SANA)
veröffentlicht 7. Januar 2026
11. Oktober 2026
A-042 Einzelkaufmann – Registerpflicht und Frist
Einzelunternehmen
Jeder Kaufmann mit Hauptniederlassung in Syrien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) muss sich binnen eines Monats nach Eröffnung oder Erwerb des Geschäfts beim Handelsregisterführer der Provinz anmelden; Kleingewerbetreibende (Art. 10) sind befreit. Ohne Eintragung kann er in kaufmännischer Eigenschaft nicht klagen.
Inoffizieller Volltext-Spiegel; WIPO-Lex-Eintrag SY006 bestätigt Existenz des Gesetzes (verabschiedet 2007, in Kraft 01.04.2008). Kein Hinweis auf Aufhebung nach 12/2024 gefunden; Rundschreiben 2026 stützen sich weiter darauf.
Gesetzestext geprüft Art. 9, 10, 24, 25, 41
قانون التجارة السوري رقم 33 لعام 2007 (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 9. Februar 2007
11. Oktober 2026
A-043 Einzelkaufmann – Pflichtangaben der Anmeldung
Einzelunternehmen
Die Anmeldung enthält u. a.: Name, Handelsname, Geburtsdatum/-ort, Wohnsitz, ursprüngliche und spätere Staatsangehörigkeit, Gegenstand des Handels, bestehende/frühere Geschäftslokale in Syrien, Ladenschild, Bevollmächtigte.
Inoffizieller Volltext-Spiegel; WIPO-Lex-Eintrag SY006 bestätigt Existenz des Gesetzes (verabschiedet 2007, in Kraft 01.04.2008). Kein Hinweis auf Aufhebung nach 12/2024 gefunden; Rundschreiben 2026 stützen sich weiter darauf. Praxisunterlagen (Kammerbescheinigung etc.) nur sekundär: https://zatariafyonlu.av.tr/ar/conditions-for-establishing-a-commercial-register-in-syria/ (11/2025).
Gesetzestext geprüft Art. 25
قانون التجارة السوري رقم 33 لعام 2007 (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 9. Februar 2007
11. Oktober 2026
A-044 Handelsname des Einzelkaufmanns
Einzelunternehmen
Der Kaufmann handelt unter einem Handelsnamen (العنوان التجاري), der aus seinem Namen besteht und sich deutlich von bereits eingetragenen unterscheiden muss; Zusätze dürfen nicht über Identität, Größe oder das Bestehen einer Gesellschaft täuschen. Der Handelsname ist nicht ohne das Geschäft übertragbar.
Inoffizieller Volltext-Spiegel; WIPO-Lex-Eintrag SY006 bestätigt Existenz des Gesetzes (verabschiedet 2007, in Kraft 01.04.2008). Kein Hinweis auf Aufhebung nach 12/2024 gefunden; Rundschreiben 2026 stützen sich weiter darauf.
Gesetzestext geprüft Art. 45, 46, 48
قانون التجارة السوري رقم 33 لعام 2007 (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 9. Februar 2007
11. Oktober 2026
A-045 Handelsregistereintrag von Gesellschaften
alle Gesellschaften
Gesellschaften mit Hauptsitz in Syrien sind im Handelsregister ihres Sitzbezirks einzutragen; Antrag durch Geschäftsführer/Verwaltungsrat binnen eines Monats nach Gründung, mit beglaubigter Kopie von Gründungsurkunde/Satzung und Zusammenfassung in zwei Ausfertigungen (Gesellschafter, Name, Zweck, Sitz und Zweigstellen, Vertretungsberechtigte, Kapital, Dauer). Registernummer muss auf Korrespondenz und Rechnungen stehen.
Inoffizieller Volltext-Spiegel; WIPO-Lex-Eintrag SY006 bestätigt Existenz des Gesetzes (verabschiedet 2007, in Kraft 01.04.2008). Kein Hinweis auf Aufhebung nach 12/2024 gefunden; Rundschreiben 2026 stützen sich weiter darauf.
Gesetzestext geprüft Art. 27, 38, 40
قانون التجارة السوري رقم 33 لعام 2007 (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 9. Februar 2007
11. Oktober 2026
A-046 Ausländische Gesellschaft – zulässige Formen
ausländische Gesellschaft – Zweigniederlassung / Repräsentanz
Ausländische Gesellschaften dürfen in Syrien nur nach Registrierung gemäß Gesetz 34/2008 tätig werden, und zwar als Zweigniederlassung (فرع), temporäres Büro (für befristete Verträge, 1 Jahr, einmal verlängerbar), Repräsentanzbüro oder Regionalbüro. Repräsentanz (nur eine je Gesellschaft; nur Werbung, PR, Informationsbeschaffung) und Regionalbüro dürfen keine Handelstätigkeit in Syrien ausüben.
Inoffizieller Volltext-Spiegel mit OCR-Lücken. Fortgeltung 2026 nur durch Sekundärquellen (Esenyel 04/2026, truescho 05/2026) bestätigt; Beträge in alter Lira und vermutlich durch Ministerbeschlüsse überholt. Veröffentlichungsdatum hier nur Jahr 2008 bekannt (ISO-Datum als Platzhalter 2008-01-01).
Gesetzestext geprüft Art. 1, 2, 3, 7, 8, 12, 15
القانون رقم 34 لعام 2008 – تسجيل الشركات والمؤسسات الأجنبية التي يقع مركزها خارج سوريا (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 1. Januar 2008
11. Oktober 2026
A-047 Ausländische Gesellschaft – Unterlagen und Frist
ausländische Gesellschaft – Zweigniederlassung
Antrag mit Angaben u. a. zu Generaldirektor und Abschlussprüfer; beizufügen sind beglaubigte Satzung/Gründungsurkunde, Organbeschluss über die Errichtung, Handelsregisterbescheinigung der Muttergesellschaft, Vollmacht für den lokalen Generaldirektor, jeweils mit beeidigter arabischer Übersetzung, sowie Nachweis eines eingezahlten Kapitals der Muttergesellschaft von mindestens 50 Mio. (alten) syrischen Lira oder Gegenwert (Betrag durch Minister änderbar). Registrierung binnen 30 Tagen nach vollständigem Antrag; bei Untätigkeit Beschwerde an den Minister.
Inoffizieller Volltext-Spiegel mit OCR-Lücken. Fortgeltung 2026 nur durch Sekundärquellen (Esenyel 04/2026, truescho 05/2026) bestätigt; Beträge in alter Lira und vermutlich durch Ministerbeschlüsse überholt. Aktuelle Höhe des Kapitalnachweises unbestätigt. Legalisierungskette nach sig-sy.com (sekundär).
Gesetzestext geprüft Art. 4, 5, 21
القانون رقم 34 لعام 2008 – تسجيل الشركات والمؤسسات الأجنبية التي يقع مركزها خارج سوريا (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 1. Januar 2008
11. Oktober 2026
A-048 Ausländische Gesellschaft – Generaldirektor
ausländische Gesellschaft – Zweigniederlassung
Der Generaldirektor muss eine natürliche Person syrischer Staatsangehörigkeit sein (oder eine juristische Person mit ausschließlich syrischen Gesellschaftern, vertreten durch eine natürliche Person in Syrien); ein Nicht-Syrer nur mit Genehmigung des Ministers. Wahldomizil in Syrien erforderlich; Vakanz binnen 30 Tagen melden, Nachfolger binnen 60 Tagen.
Inoffizieller Volltext-Spiegel mit OCR-Lücken. Fortgeltung 2026 nur durch Sekundärquellen (Esenyel 04/2026, truescho 05/2026) bestätigt; Beträge in alter Lira und vermutlich durch Ministerbeschlüsse überholt.
Gesetzestext geprüft Art. 17, 19
القانون رقم 34 لعام 2008 – تسجيل الشركات والمؤسسات الأجنبية التي يقع مركزها خارج سوريا (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 1. Januar 2008
11. Oktober 2026
A-049 Ausländische Gesellschaft – laufende Pflichten
ausländische Gesellschaft – Zweigniederlassung
Getrennte Buchführung für das Syriengeschäft nach internationalen Standards, Prüfer aus zugelassener Prüfungsgesellschaft, Einreichung von Bilanz und GuV binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, Veröffentlichung in zwei Tageszeitungen; nicht-syrisches Personal benötigt Arbeitskarte.
Inoffizieller Volltext-Spiegel mit OCR-Lücken. Fortgeltung 2026 nur durch Sekundärquellen (Esenyel 04/2026, truescho 05/2026) bestätigt; Beträge in alter Lira und vermutlich durch Ministerbeschlüsse überholt.
Gesetzestext geprüft Art. 25, 27
القانون رقم 34 لعام 2008 – تسجيل الشركات والمؤسسات الأجنبية التي يقع مركزها خارج سوريا (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 1. Januar 2008
11. Oktober 2026
A-050 Ausländische Gesellschaft – gesetzliche Gebühren (historisch)
ausländische Gesellschaft – Zweigniederlassung / Repräsentanz
Die Gebührentabelle zum Gesetz 34/2008 sieht vor: Registrierung von Zweigniederlassung, Repräsentanz oder Regionalbüro je 50.000, temporäres Büro 25.000, Agenturregistrierung 10.000 syrische Lira (alte Lira, Stand 2008).
Inoffizieller Volltext-Spiegel mit OCR-Lücken. Fortgeltung 2026 nur durch Sekundärquellen (Esenyel 04/2026, truescho 05/2026) bestätigt; Beträge in alter Lira und vermutlich durch Ministerbeschlüsse überholt. Aktuelle Gebühren 2026 unbekannt; Kanzlei sig-sy schätzt Gesamtkosten auf 700–900 USD (unbelegt).
Gesetzestext geprüft Art. Anhang
القانون رقم 34 لعام 2008 – تسجيل الشركات والمؤسسات الأجنبية التي يقع مركزها خارج سوريا (Volltext-Spiegel)
veröffentlicht 1. Januar 2008
11. Oktober 2026

Übersetzungen dienen dem Verständnis. Verbindlich sind die amtlichen arabischen Originaltexte.