Viele Gesetzestexte konnten nur über inoffizielle Spiegel gelesen werden; mehrere amtliche Websites waren nicht abrufbar. Markierte Aussagen sind noch zu prüfen. Welche Regel für Sie gilt, klären wir im Einzelfall.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC)
Mindestens zwei Gesellschafter, Haftung auf die Einlage beschränkt. 2026 die mit Abstand häufigste Rechtsform.
- Eine GmbH braucht mindestens zwei Gesellschafter. Mit einem Gründer kommt die Ein-Personen-GmbH in Betracht. Gesetzestext geprüft
Quellen (2)
- Versicherungs-, Bank- und Spargeschäfte sind der GmbH gesetzlich untersagt. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Die GmbH darf ihre Anteile nicht öffentlich zur Zeichnung anbieten. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Eine Holding kann nur als Aktiengesellschaft errichtet werden. Amtliche Stelle
Quellen (2)
- Ob bei ausländischen Gesellschaftern ein syrischer Mitgesellschafter nötig ist, wird widersprüchlich angegeben. Die Registerpraxis 2025 zeigt vollständig ausländisch gehaltene GmbHs. Noch zu prüfen. Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (3)
- Zur Höchstzahl der Gesellschafter gibt es widersprüchliche Angaben (im gelesenen Gesetzestext keine Obergrenze, Sekundärquellen nennen 50). Noch zu prüfen. Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
- Ihr geplantes Kapital liegt unter dem in Sekundärquellen genannten Mindestkapital von 50 Mio. alter Lira (rechnerisch 500.000 neue Lira). Eine amtliche Festsetzung in neuer Lira ist nicht belegt. Noch zu prüfen. Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (3)
- Das Kapital lautet auf syrische Lira. Einzahlung binnen 30 Tagen nach dem Genehmigungsbeschluss oder mindestens 40 % sofort und der Rest binnen eines Jahres, jeweils mit Bankbeleg. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Dem Gründungsantrag ist die Bestellung eines Abschlussprüfers beizufügen. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH mit einem einzigen Gründer. Einzelheiten regeln ministerielle Bestimmungen, deren heutiger Stand noch zu prüfen ist.
- Die Ein-Personen-GmbH hat genau einen Gründer. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Ältere Durchführungsbestimmungen ließen Nicht-Syrer als Alleingründer nur für bestimmte Investitionsprojekte zu. Ob das 2026 noch gilt, ist unbestätigt. Noch zu prüfen. Unbestätigt – noch zu prüfen
Quellen (2)
- Ältere Durchführungsbestimmungen beschränkten den Zweck der Ein-Personen-GmbH auf eine Tätigkeit. Die Fortgeltung ist unbestätigt. Noch zu prüfen. Unbestätigt – noch zu prüfen
Quellen (2)
- Versicherungs-, Bank- und Spargeschäfte sind der GmbH gesetzlich untersagt. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Nach den älteren Durchführungsbestimmungen ist das Kapital bei Gründung voll einzuzahlen. Fortgeltung unbestätigt. Unbestätigt – noch zu prüfen
Quellen (1)
Private Aktiengesellschaft
Kapitalgesellschaft mit Verwaltungsrat, ohne öffentliche Zeichnung. Pflichtform für Holdinggesellschaften.
- Zur Mindestzahl der Gründer einer privaten Aktiengesellschaft nennen die Quellen unterschiedliche Werte (meist drei). Der Gesetzestext konnte nicht geprüft werden. Noch zu prüfen. Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
- Das Mindestkapital der Aktiengesellschaft ist nicht amtlich belegt; die Angaben widersprechen sich. Noch zu prüfen. Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
- Die Aktiengesellschaft wird von einem Verwaltungsrat geleitet. Einzelheiten zu Größe und Zusammensetzung sind noch zu prüfen. Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
Offene Handelsgesellschaft (Tadamun)
Mindestens zwei Gesellschafter, die persönlich und gesamtschuldnerisch haften.
- Die offene Handelsgesellschaft braucht mindestens zwei Gesellschafter. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- In der offenen Handelsgesellschaft haften alle Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch – das widerspricht Ihrem Wunsch nach beschränkter Haftung. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Nicht-syrische Gesellschafter einer Personengesellschaft benötigen laut Merkblatt des Ministeriums eine Arbeitskarte. Amtliche Stelle
Quellen (1)
- Eine öffentliche Zeichnung ist bei Personengesellschaften nicht vorgesehen. Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (2)
Kommanditgesellschaft (Tawsiya)
Mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter und ein oder mehrere Kommanditisten.
- Die Kommanditgesellschaft braucht mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt. Kommanditisten dürfen nicht nach außen geschäftsführend auftreten und nicht im Firmennamen erscheinen. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Nicht-syrische Gesellschafter einer Personengesellschaft benötigen laut Merkblatt des Ministeriums eine Arbeitskarte. Amtliche Stelle
Quellen (1)
Einzelkaufmann (individuelles Handelsregister)
Keine Gesellschaft: Eine natürliche Person meldet ihr Gewerbe im Handelsregister an und haftet persönlich.
- Als Einzelkaufmann kann sich nur eine einzelne natürliche Person eintragen. Gesetzestext geprüft
Quellen (2)
- Der Einzelkaufmann haftet persönlich – das widerspricht Ihrem Wunsch nach beschränkter Haftung. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Das Einzelregister eines Nicht-Syrers darf keinen Import enthalten (Ausnahme: Investitionsprojekte nach dem Investitionsgesetz). Amtliche Stelle
Quellen (2)
- Register mit nicht-syrischem Inhaber dürfen keine Vertretung ausländischer Firmen oder Handelsagenturen enthalten. Amtliche Stelle
Quellen (2)
- Die Anmeldung beim Handelsregister muss binnen eines Monats nach Eröffnung oder Erwerb des Geschäfts erfolgen. Gesetzestext geprüft
Quellen (2)
Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft
Die ausländische Gesellschaft wird in Syrien registriert und darf über die Niederlassung Geschäfte tätigen.
- Der Generaldirektor muss Syrer sein oder eine syrische Gesellschaft mit ausschließlich syrischen Gesellschaftern; ein Nicht-Syrer nur mit Genehmigung des Ministers. Gesetzestext geprüft
Quellen (2)
- Das Gesetz von 2008 verlangte einen Kapitalnachweis der Muttergesellschaft von mindestens 50 Mio. alter Lira. Die heute geltende Höhe ist nicht belegt. Noch zu prüfen. Unbestätigt – noch zu prüfen
Quellen (2)
- Die Fortgeltung der Einzelheiten des Gesetzes 34/2008 im Jahr 2026 ist nur durch Sekundärquellen bestätigt. Noch zu prüfen. Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
- Alle Unterlagen der Muttergesellschaft müssen von der syrischen Botschaft und dem syrischen Außenministerium beglaubigt und beeidigt ins Arabische übersetzt sein. Amtliche Stelle
Quellen (2)
- Über die Registrierung ist nach dem Gesetz binnen 30 Tagen nach vollständigem Antrag zu entscheiden. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
Repräsentanz- oder Regionalbüro
Präsenz ohne Handelstätigkeit: Werbung, Kontaktpflege, Informationsbeschaffung.
- Repräsentanz- und Regionalbüros dürfen in Syrien keine Handelstätigkeit ausüben. Für eigene Geschäfte kommt die Zweigniederlassung in Betracht. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Die Fortgeltung der Einzelheiten des Gesetzes 34/2008 im Jahr 2026 ist nur durch Sekundärquellen bestätigt. Noch zu prüfen. Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
Tätigkeit in einer Freizone
Ansiedlung über die Allgemeine Anstalt für Freizonen.
- Für Freizonen gilt weiterhin die alte Investitionsordnung; ein neues Freizonen-Gesetz liegt als Entwurf vor (Stand 29.08.2026). Bedingungen im Einzelfall noch zu prüfen. Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
- Die Freizonenbehörde nennt sechs Schritte in rund 15 Arbeitstagen: Standortwahl, Zuteilungsantrag, förmlicher Antrag, Vertrag, Handelsregister, Übergabe. Amtliche Stelle
Quellen (1)
- Nicht jede Zone hat freie Flächen; Damaskus und Latakia waren laut Behörde im September 2026 voll belegt. Amtliche Stelle
Quellen (1)
Zusätzlich: Investitionslizenz
Lizenz der Syrischen Investitionsbehörde nach dem Investitionsgesetz 18/2021 in der Fassung des Dekrets 114/2025.
- Über die Investitionslizenz ist binnen 30 Arbeitstagen nach vollständigen Unterlagen und Gebührenzahlung zu entscheiden. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Lizenzierte Projekte müssen mindestens 60 % lokale Arbeitskräfte beschäftigen; Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Das Gesetz sieht Steuer- und Zollvorteile vor, deren Umfang von Sektor und Standort abhängt. Gesetzestext geprüft
Quellen (2)
- Investorenservicezentren dienen als einheitliche Anlaufstelle; Branchenlizenzen ersetzen sie nicht. Gesetzestext geprüft
Quellen (1)
- Der Volltext des Dekrets 114/2025 wurde nur über ein privates Archiv gelesen. Vor verbindlichen Aussagen gegen den amtlichen Text prüfen. Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (1)
Übersetzungen dienen dem Verständnis. Verbindlich sind die amtlichen arabischen Originaltexte.