Privates Serviceangebot von IAG – keine Behörde info@iag-sy.com
IAGBusiness Portal

Firmengründung in Syrien

Ihre Gründung in Syrien – geordnet vorbereitet

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Vorhaben. Das Portal zeigt Ihnen passende Gründungswege, Ihre persönliche Unterlagenliste und die nächsten Schritte – jeweils mit Quelle und Prüfdatum. Das IAG-Team begleitet Ihren Fall bis zur Einreichung.

So arbeiten wir

  1. Sie schildern Ihr Vorhaben im geführten Fragebogen.
  2. Sie erhalten Gründungswege, Unterlagenliste und offene Punkte.
  3. IAG prüft Ihren Fall und klärt ungesicherte Rechtsfragen.
  4. Sie oder Ihr Vertreter reichen bei der Behörde ein – wir halten den Stand fest.

Leistungen

Was das Portal für Sie leistet

Von der ersten Orientierung bis zum dokumentierten Bearbeitungsstand – in Arabisch, Deutsch und Englisch.

Geführter Gründungsassistent

Sie sehen nur Fragen, die zu Ihren bisherigen Antworten passen. Zu jeder Frage steht, wozu sie dient.

Gründungswege mit Begründung

Welche Rechtsformen kommen in Betracht, welche scheiden aus – und auf welcher Quelle das beruht.

Persönliche Unterlagenliste

Welche Dokumente Ihr Fall braucht, was schon vorliegt und was fehlt.

Sichere Dokumentablage

Unterlagen laden Sie geschützt hoch. Nur Sie und das zuständige IAG-Team haben Zugriff.

Direkter Draht zu IAG

Nachrichten, Aufgaben und Nachforderungen an einem Ort – mit Benachrichtigung per E-Mail.

Nachvollziehbarer Stand

Sie sehen jederzeit, ob Ihr Fall in Prüfung, intern freigegeben, eingereicht oder eingetragen ist.

Klare Rollen

Was IAG tut – und was nicht

IAG ist ein privates Unternehmen. Wir bereiten vor und begleiten. Entscheidungen treffen die Behörden.

IAG übernimmt

  • Erfassung und Ordnung Ihrer Angaben
  • Zusammenstellen und Prüfen der Unterlagen
  • Klärung offener Rechtsfragen mit qualifizierten Fachleuten
  • Begleitung der Behördenschritte vor Ort
  • Dokumentation von Einreichung und Ergebnis

IAG übernimmt nicht

  • Entscheidungen der Behörden – weder Genehmigung noch Dauer sind zugesagt
  • Automatische Einreichung: Zum staatlichen Portal besteht keine technische Anbindung
  • Rechts- oder Steuerberatung durch das Portal selbst
  • Vertragsentwürfe oder Vollmachten ohne geprüfte Vorlage

Ablauf

In fünf Schritten zur einreichungsbereiten Akte

Jeder Schritt ist im Portal sichtbar. Sie wissen immer, was als Nächstes von wem zu tun ist.

  1. Fragebogen ausfüllen

    Sie beschreiben Vorhaben, Gründer, Tätigkeit und Standort.

  2. Auswertung ansehen

    Gründungswege, Unterlagen und offene Punkte – mit Quellen.

  3. Fall an IAG übergeben

    Sie laden Unterlagen hoch und übergeben den Fall.

  4. Prüfung und Freigabe

    IAG prüft Angaben und Unterlagen und klärt offene Punkte.

  5. Einreichung bei der Behörde

    Sie oder Ihr Vertreter reichen ein; wir halten den Nachweis fest.

Hochladen ist noch keine Prüfung. Eine interne Freigabe ist noch keine Einreichung. Eine Einreichung ist noch keine eingetragene Firma.

Rechtsgrundlagen

Geprüfte Informationen statt Vermutungen

Jede rechtliche Aussage im Portal ist mit Quelle, Prüfdatum und Prüfstatus hinterlegt. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Am Gesetzestext oder amtlich belegt

Aussagen, die wir am Wortlaut des Gesetzes oder über amtliche Stellen prüfen konnten.

Noch zu prüfen

Angaben nur aus Sekundärquellen, widersprüchliche oder unbestätigte Punkte sind deutlich markiert.

Fachliche Prüfung im Einzelfall

Hängt Ihr Fall an einem ungesicherten Punkt, gilt er erst nach fachlicher Prüfung als einreichungsbereit.

Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben

Die Registrierung ist kostenlos. Ihre Angaben können Sie jederzeit speichern, ändern und später fortsetzen.