Privates Serviceangebot von IAG – keine Behörde info@iag-sy.com
IAGBusiness Portal

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Antworten mit Quellen und Prüfdatum. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Ist dieses Portal eine staatliche Stelle?

Nein. Das Portal ist ein privates Serviceangebot von IAG. Es ist nicht mit dem staatlichen Gründungsportal verbunden und übermittelt keine Anträge an Behörden. Die Einreichung erfolgt durch Sie oder Ihren berechtigten Vertreter.

Welche Rechtsformen gibt es?

Das Gesellschaftsgesetz kennt die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. Eine GmbH braucht mindestens zwei Gesellschafter; mit einem Gründer kommt die Ein-Personen-GmbH in Betracht. Wer allein und ohne Gesellschaft tätig wird, meldet sich als Einzelkaufmann im Handelsregister an.

Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (5)
Können Ausländer in Syrien eine Gesellschaft gründen?

Das Investitionsgesetz behandelt syrische und nicht-syrische Investoren gleich und nennt keine Beteiligungsgrenze. Ob bei der GmbH ein syrischer Mitgesellschafter nötig ist, wird widersprüchlich angegeben; die Registerpraxis 2025 zeigt vollständig ausländisch gehaltene Gesellschaften. Belegt ist: Register mit nicht-syrischem Inhaber oder Gesellschafter dürfen keine Handelsagenturen führen, und ein Einzelregister eines Nicht-Syrers darf keinen Import enthalten.

Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (4)
Wie hoch ist das Mindestkapital?

Das Gesetz nennt kein Mindestkapital; es wird durch Ministerbeschluss festgelegt. Für die GmbH werden 2025/2026 übereinstimmend 50 Mio. alte Lira genannt, rechnerisch 500.000 neue Lira. Eine amtliche Veröffentlichung in neuer Lira ist nicht belegt. Die Einzahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach dem Genehmigungsbeschluss oder zu mindestens 40 % sofort und im Übrigen binnen eines Jahres.

Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (4)
Kann ich online gründen?

Seit 07.07.2026 bietet das staatliche Portal comreg.itcp.gov.sy die Gründung für alle Gesellschaftsarten an: Daten eingeben, Unterlagen hochladen, Stand verfolgen. Benutzername und Passwort erhält man nur bei persönlicher Vorsprache in Damaskus oder bei der Gesellschaftsabteilung der Provinz. Eine Fernidentifizierung ist erst angekündigt.

Unbestätigt – noch zu prüfen
Quellen (3)
Wie gründe ich aus dem Ausland?

Über einen Bevollmächtigten mit beglaubigter Sondervollmacht. Syrien ist kein Apostille-Staat: Ausländische Urkunden brauchen die Legalisation durch die syrische Auslandsvertretung und das syrische Außenministerium sowie eine beeidigte arabische Übersetzung. Für deutsche Urkunden kommt die Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten hinzu.

Amtliche Stelle
Quellen (4)
Wie lange dauert eine Gründung?

Laut Direktion für Gesellschaften dauert die Erstregistrierung über das staatliche Portal höchstens fünf Arbeitstage, wenn Daten und Unterlagen in Ordnung sind. Kanzleien schätzen die Gesamtdauer einer GmbH-Gründung auf 15 bis 25 Arbeitstage. Eine Zusage zur Dauer können weder IAG noch dieses Portal geben.

Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (3)
Welche Gebühren fallen an?

Amtliche Gründungsgebühren sind nicht verlässlich belegt; die Angaben in Sekundärquellen widersprechen sich. Eine Gebührenerhöhung vom 05.01.2026 wurde am 07.01.2026 wieder aufgehoben. IAG-Servicekosten sind davon getrennt und werden individuell angeboten.

Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen
Quellen (2)
Brauche ich schon Geschäftsräume?

Jede Gesellschaft braucht einen Sitz in Syrien. Kapitalgesellschaften dürfen bei Gründung für sechs Monate einen vorläufigen Sitz angeben. Mietverträge müssen auf ein Kalenderjahr lauten, mit klarem Beginn und Ende.

Amtliche Stelle
Quellen (2)
Wie viele Tätigkeiten darf die Firma haben?

Je Handelsregister sind höchstens fünf nicht gleichartige Tätigkeiten zulässig, jeweils mit einem Code der amtlichen Wirtschaftszweigklassifikation. Import und Export müssen ausdrücklich im Zweck stehen. Für beaufsichtigte Branchen wie Banken, Versicherung, Geldwechsel oder Wachdienste ist eine Vorabgenehmigung nötig.

Amtliche Stelle
Quellen (2)
Was kommt nach der Eintragung?

Eröffnung der Steuerakte bei der Finanzdirektion, Kammermitgliedschaft, Anmeldung der Beschäftigten bei der Sozialversicherung, jährliche Erneuerung des Handelsregisters und die Steuererklärung (für GmbH und AG bis 30. Juni).

Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen
Quellen (5)
Garantiert IAG die Genehmigung?

Nein. Über Eintragung und Genehmigungen entscheiden allein die zuständigen Behörden. IAG sorgt dafür, dass Ihr Fall geordnet, vollständig und nachvollziehbar vorbereitet ist.

Übersetzungen dienen dem Verständnis. Verbindlich sind die amtlichen arabischen Originaltexte.