Privates Serviceangebot von IAG – keine Behörde
Business Portal

Glossar

Kurze Erklärungen der Wörter, die im Portal vorkommen.

Rechtsform und Haftung

Beschränkte Haftung
Sie haften nur mit dem, was Sie in die Firma eingebracht haben.
Gesamtschuldnerisch
Jeder Gesellschafter kann für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden, nicht nur für seinen Teil.
Gründungsweg
Die Rechtsform oder Art der Niederlassung, mit der Sie in Syrien tätig werden.
Haftung
Wer für die Schulden der Firma einstehen muss.
Holding
Firma, die vor allem Anteile an anderen Firmen hält.

Kapital

Einlage
Das Geld oder der Wert, den ein Gesellschafter in die Firma einbringt.
Öffentliche Zeichnung
Anteile werden jedem zum Kauf angeboten, nicht nur den Gründern.
Sacheinlage
Etwas anderes als Geld, das ein Gründer in die Firma einbringt – zum Beispiel Maschinen, Lizenzen oder Patente.

Personen

Abschlussprüfer
Zugelassener Prüfer, der die Jahresrechnung der Firma kontrolliert.
Komplementär
Gesellschafter einer KG, der unbeschränkt haftet.

Firma und Tätigkeit

Firmensitz
Die offizielle Adresse der Firma in Syrien.
SYRSIC
Die amtliche Liste der Wirtschaftszweige mit Nummern.
Unternehmenszweck
Die Tätigkeiten, die im Register für Ihre Firma eingetragen werden.
Wahldomizil
Eine Adresse in Syrien, an die Behörden Schreiben rechtswirksam zustellen können.

Unterlagen

Apostille
Vereinfachte internationale Beglaubigung.
Beeidigte Übersetzung
Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Übersetzer.
Beglaubigung
Eine befugte Stelle bestätigt, dass Kopie oder Unterschrift echt ist.
Legalisation
Syrische Stellen bestätigen ein ausländisches Dokument, damit es in Syrien verwendet werden kann.
Satzung
Das Grunddokument der Firma: Name, Sitz, Zweck, Kapital, Leitung.
Sondervollmacht
Vollmacht nur für ein bestimmtes Geschäft, hier: die Gründung.

Behörden

Registerführer
Der Beamte, der das Handelsregister führt.

Ablauf

Hinterlegen und bekannt machen
Unterlagen beim Register abgeben und amtlich veröffentlichen lassen.
Interne Freigabe
IAG hat Ihren Fall geprüft. Bei der Behörde ist damit noch nichts eingereicht.
Übergabe an IAG
Sie schicken Ihren Fall zur Prüfung an IAG. Das ist keine Einreichung bei einer Behörde.

Prüfstatus

Belegt
Am Gesetzestext oder an einer amtlichen Veröffentlichung geprüft. Verbindlich bleibt der amtliche arabische Text.
Quellen uneinig
Die Quellen widersprechen sich. Der Punkt wird für Ihren Fall einzeln geklärt, bevor etwas eingereicht wird.
Wird noch geprüft
Dafür liegt noch keine amtliche Bestätigung vor. IAG klärt den Punkt bei der Prüfung Ihres Falls.
Zweitquelle
Information aus Kanzleien oder Presse, nicht vom Gesetz oder von einer Behörde.