IAG Business PortalPrivates Serviceangebot von IAG – keine Behörde · 13. Oktober 2026
Glossar
Kurze Erklärungen der Wörter, die im Portal vorkommen.
Rechtsform und Haftung
- Beschränkte Haftung
- Sie haften nur mit dem, was Sie in die Firma eingebracht haben.
- Gesamtschuldnerisch
- Jeder Gesellschafter kann für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden, nicht nur für seinen Teil.
- Gründungsweg
- Die Rechtsform oder Art der Niederlassung, mit der Sie in Syrien tätig werden.
- Haftung
- Wer für die Schulden der Firma einstehen muss.
- Holding
- Firma, die vor allem Anteile an anderen Firmen hält.
Kapital
- Einlage
- Das Geld oder der Wert, den ein Gesellschafter in die Firma einbringt.
- Öffentliche Zeichnung
- Anteile werden jedem zum Kauf angeboten, nicht nur den Gründern.
- Sacheinlage
- Etwas anderes als Geld, das ein Gründer in die Firma einbringt – zum Beispiel Maschinen, Lizenzen oder Patente.
Personen
- Abschlussprüfer
- Zugelassener Prüfer, der die Jahresrechnung der Firma kontrolliert.
- Komplementär
- Gesellschafter einer KG, der unbeschränkt haftet.
Firma und Tätigkeit
- Firmensitz
- Die offizielle Adresse der Firma in Syrien.
- SYRSIC
- Die amtliche Liste der Wirtschaftszweige mit Nummern.
- Unternehmenszweck
- Die Tätigkeiten, die im Register für Ihre Firma eingetragen werden.
- Wahldomizil
- Eine Adresse in Syrien, an die Behörden Schreiben rechtswirksam zustellen können.
Unterlagen
- Apostille
- Vereinfachte internationale Beglaubigung.
- Beeidigte Übersetzung
- Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Übersetzer.
- Beglaubigung
- Eine befugte Stelle bestätigt, dass Kopie oder Unterschrift echt ist.
- Legalisation
- Syrische Stellen bestätigen ein ausländisches Dokument, damit es in Syrien verwendet werden kann.
- Satzung
- Das Grunddokument der Firma: Name, Sitz, Zweck, Kapital, Leitung.
- Sondervollmacht
- Vollmacht nur für ein bestimmtes Geschäft, hier: die Gründung.
Behörden
- Registerführer
- Der Beamte, der das Handelsregister führt.
Ablauf
- Hinterlegen und bekannt machen
- Unterlagen beim Register abgeben und amtlich veröffentlichen lassen.
- Interne Freigabe
- IAG hat Ihren Fall geprüft. Bei der Behörde ist damit noch nichts eingereicht.
- Übergabe an IAG
- Sie schicken Ihren Fall zur Prüfung an IAG. Das ist keine Einreichung bei einer Behörde.
Prüfstatus
- Belegt
- Am Gesetzestext oder an einer amtlichen Veröffentlichung geprüft. Verbindlich bleibt der amtliche arabische Text.
- Quellen uneinig
- Die Quellen widersprechen sich. Der Punkt wird für Ihren Fall einzeln geklärt, bevor etwas eingereicht wird.
- Wird noch geprüft
- Dafür liegt noch keine amtliche Bestätigung vor. IAG klärt den Punkt bei der Prüfung Ihres Falls.
- Zweitquelle
- Information aus Kanzleien oder Presse, nicht vom Gesetz oder von einer Behörde.
Das Glossar erklärt Wörter. Rechtsaussagen enthält es nicht – die stehen mit Quelle bei den Gründungswegen und in Ihrem Ergebnis.