Privates Serviceangebot von IAG – keine Behörde
Business Portal

So arbeiten wir

IAG ist ein privates Unternehmen. Wir bereiten Ihre Firmengründung in Syrien vor und begleiten Sie. Hier steht, was wir tun, was wir prüfen und was wir nicht tun.

Was wir tun

  • Wir fragen nach Ihrer Situation. Daraus berechnet das Portal mögliche Gründungswege, die nötigen Unterlagen und die Schritte.
  • Wir prüfen Ihre Antworten und Unterlagen und sagen Ihnen, was fehlt.
  • Wir bereiten die Unterlagen für die Einreichung bei der Behörde vor.
  • Wir halten jeden Schritt in Ihrem Fall mit Datum fest.

Was wir prüfen

  • Jede Rechtsaussage im Portal stammt aus unserem Quellenregister, mit Quelle und Prüfdatum.
  • Eine hochgeladene Datei gilt erst als geprüft, wenn ein Mitarbeiter von IAG sie ausdrücklich akzeptiert hat.
  • Hängt Ihr Fall an einem Punkt, der nicht belegt ist, muss zuerst eine Fachperson prüfen. Vorher gilt der Fall nicht als bereit.

Was wir nicht tun

  • Wir sind keine Behörde und handeln nicht im Auftrag einer Behörde.
  • Wir reichen nichts automatisch bei Behörden ein. Den Antrag reichen Sie selbst ein oder Ihr Vertreter mit Vollmacht.
  • Wir entscheiden nicht über Genehmigungen. Wir sagen weder eine Genehmigung noch eine Bearbeitungsdauer zu.
  • Das Portal ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
  • Wir geben Ihre hochgeladenen Dateien nicht an KI-Dienste.
  • Wir verwenden kein Tracking und keine Werbung.

So lesen Sie die Markierungen

Jede Rechtsaussage gehört zu einer von drei Stufen.

Belegt
Diese Aussage ist am Gesetzestext oder an einer amtlichen Veröffentlichung geprüft. Verbindlich bleibt der amtliche arabische Text. Belegte Aussagen tragen im Text keine Markierung.
Wird noch geprüft
Dafür gibt es noch keine amtliche Bestätigung. IAG klärt den Punkt, wenn eine Fachperson Ihren Fall prüft. Bis dahin ist er nicht verbindlich.
Quellen uneinig
Die Quellen widersprechen sich. Dieser Punkt wird für Ihren Fall einzeln geklärt, bevor etwas eingereicht wird.

Drei Dinge, die wir strikt trennen

  • Ein hochgeladenes Dokument ist noch nicht geprüft.
  • Eine interne Freigabe durch IAG ist noch keine Einreichung bei der Behörde.
  • Ein eingereichter Antrag ist noch keine genehmigte oder eingetragene Firma.

Stand der Recherche

Rechtsrecherche: Stand 11. Oktober 2026. Quellenregister: 532 Einträge, davon 399 belegt, 121 werden noch geprüft, 12 mit uneinigen Quellen.