Quellenregister
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532 recherchierte Aussagen zum syrischen Gründungsrecht – jeweils mit Quelle, Prüfdatum und Prüfstatus. Stand: 11. Oktober 2026.
„Gesetzestext geprüft“ und „Amtliche Stelle“ gelten als belegt. Alle anderen Einträge sind noch zu prüfen und führen im Fall zu einer fachlichen Prüfung.
| Nr. | Aussage | Prüfstatus | Quelle | geprüft am |
|---|---|---|---|---|
| E-062 | LD 29/2011 Art. 62 – تصديق النظام الاساسي للشركة الشركة المحدودة المسؤولية (GmbH) Abs. 1: Minister oder Beauftragter entscheidet über Genehmigung der Satzung/Änderungen binnen sieben Tagen ab Registrierung des Antrags im Ministerium; Ablehnung möglich, wenn die Gründer Verstöße nicht in der gesetzten Frist beheben. Abs. 2: Einspruch binnen 30 Tagen ab Zustellung; bei Zurückweisung Klage jedes Gründers/Gesellschafters vor dem Verwaltungsgericht, das binnen 30 Tagen ab Abschluss des Schriftwechsels unanfechtbar entscheidet. Abs. 3: Gründer oder Bevollmächtigter hinterlegen beim Registerführer binnen 60 Tagen ab Genehmigungsbeschluss: genehmigte Satzung, Bestellung der Geschäftsführer und Abschlussprüfer, Bankbelege über die Kapitaleinzahlung, ggf. Bewertung der Sacheinlage und Nachweis der Übergabe/Übertragung, Erklärung der Geschäftsführer über die Amtsvoraussetzungen, Nachweis der Veröffentlichung des Genehmigungsbeschlusses im Amtsblatt; der Registerführer muss eintragen und die Bescheinigung ausstellen und darf keine weiteren Bedingungen stellen. Abs. 4: Minister kann die Genehmigung widerrufen, wenn Gründer und Geschäftsführer die Publizität nicht binnen 60 Tagen ab dem betreffenden Beschluss vornehmen. (S. 24–25.) Artikel vollständig am bereitgestellten arabischen Text gelesen (PDF-S. 24). Herkunft der Datei nicht amtlich nachgewiesen; kein Abgleich mit dem Amtsblatt. Beträge im Gesetzestext sind Stand 2011 (alte Lira) und nicht als aktuell zu verwenden. Spätere Änderungen des Artikels sind aus dieser Datei nicht erkennbar. |
Gesetzestext geprüft | Art. LD 29/2011 Art. 62 قانون الشركات – المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2011 (vollständiger arabischer Text, 87 S., vom Portalbetreiber bereitgestellt) veröffentlicht 14. Februar 2011 |
11. Oktober 2026 |
Übersetzungen dienen dem Verständnis. Verbindlich sind die amtlichen arabischen Originaltexte.