Quellenregister
Quellenregister
532 recherchierte Aussagen zum syrischen Gründungsrecht – jeweils mit Quelle, Prüfdatum und Prüfstatus. Stand: 11. Oktober 2026.
„Gesetzestext geprüft“ und „Amtliche Stelle“ gelten als belegt. Alle anderen Einträge sind noch zu prüfen und führen im Fall zu einer fachlichen Prüfung.
| Nr. | Aussage | Prüfstatus | Quelle | geprüft am |
|---|---|---|---|---|
| B-047 | Freizonen: Zuständigkeit alle Zuständig ist die المؤسسة العامة للمناطق الحرة unter der Allgemeinen Behörde für Grenzübergänge und Zoll; geltende Grundlage weiterhin Gesetz/Investitionsordnung Nr. 40 (Änderung 2003), neues Freizonen-Investitionsgesetz im Entwurf (Stand 29.08.2026). Behördenname variiert (2025: الهيئة العامة للمنافذ البرية والبحرية). |
Amtliche Stelle | SANA: مدير الاستثمار في المناطق الحرة لـ سانا veröffentlicht 29. August 2026 |
11. Oktober 2026 |
| B-048 | Freizonen: Verfahren alle Sechs Schritte, bis ca. 15 Arbeitstage: Standortwahl, Zuteilungsantrag, förmlicher Antrag über Einheitsfenster, Vertragsunterzeichnung, Handelsregister, Übergabe des Standorts. Offen für arabische und internationale Investoren. Gebühren/Mieten nicht belegt. |
Amtliche Stelle | SANA: مدير الاستثمار في المناطق الحرة لـ سانا veröffentlicht 29. August 2026 |
11. Oktober 2026 |
| B-049 | Freizonen: Standorte alle Zur Investition geöffnete Zonen (04/2025): Damaskus, Flughafen Damaskus, Adra, Hasya, Aleppo (Muslimiya), Latakia (Binnen- und Hafenzone), Hafen Tartus; Idlib in Planung. Damaskus und Latakia laut Behörde 09/2026 voll belegt. Belegung: https://enabbaladi.net/823250/ ; dort auch: ausländische Zweigstellen haben Zusatzkosten/-verfahren. |
Amtliche Stelle | SANA: الهيئة العامة للمنافذ البرية والبحرية تفتح باب الاستثمار في المناطق الحرة veröffentlicht 24. April 2025 |
11. Oktober 2026 |
| B-050 | Sonderwirtschaftszonen alle Dekret 114 definiert Sonderwirtschaftszonen als Investitionsgebiete innerhalb des Zollgebiets bzw. an von der Hafen-/Grenzbehörde bestimmten Orten; deren Leiter sitzt im Rat. Konkrete ausgewiesene Zonen nicht belegt. |
Gesetzestext geprüft | Art. 1, 3 المرسوم 114 لعام 2025 (تعديل قانون الاستثمار 18/2021) – Volltext im Archiv 'Syrian Memory' veröffentlicht 24. Juni 2025 |
11. Oktober 2026 |
| C-001 | Behördenstruktur: Ministerium für Wirtschaft und Industrie alle Gesellschaften Das Ministerium für Wirtschaft und Industrie besteht seit der Regierungsbildung vom 29.03.2025 und vereint die früheren Ministerien für Wirtschaft und Außenhandel, für Industrie sowie für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Das frühere Binnenhandelsministerium existiert nicht mehr als eigenes Ressort. Dekretnummer der Zusammenlegung nicht belegt. Sekundärquelle; die neue Bezeichnung wird aber durch SANA-Meldungen 2026 und die Kopfzeile von mitcp.gov.sy bestätigt. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Ministry of Economy and Industry (Syria) – Wikipedia (verweist auf SANA-Meldung vom 03.04.2025) | 11. Oktober 2026 |
| C-002 | Behördenstruktur: Generalverwaltung für Binnenhandel und Verbraucherschutz alle Gesellschaften Gesellschafts- und Handelsregisterangelegenheiten werden innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie von der 'Generalverwaltung für Binnenhandel und Verbraucherschutz' geführt; dort ist die Direktion für Gesellschaften (مديرية الشركات) angesiedelt. In den Provinzen arbeiten Direktionen für Binnenhandel mit Gesellschaftsabteilungen (دوائر الشركات) und Handelsregisterämtern (أمانات السجل التجاري). Rechtsgrundlage und Datum der Umwandlung des früheren Ministeriums in eine 'Generalverwaltung' nicht gefunden. Die Website mitcp.gov.sy trägt die Kopfzeile 'وزارة الاقتصاد والصناعة – الإدارة العامة للتجارة الداخلية وحماية المستهلك'. |
Amtliche Stelle | SANA: إطلاق خدمة تأسيس الشركات عبر البوابة الإلكترونية للإدارة العامة للتجارة الداخلية veröffentlicht 7. Juli 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-003 | Handelsregister Damaskus: neuer Standort und Antragswege Sitz in Damaskus Seit 28.06.2026 werden alle Handelsregisterdienste für Damaskus am Sitz der Generalverwaltung in Rukn ad-Din (gegenüber Ibn-an-Nafis-Krankenhaus) erbracht; die Stelle in Bab al-Jabiya ist geschlossen. Einzelkaufmann-Register werden nur online beantragt (scdc.sy/personalcR); Anträge für Gesellschaften werden in Papierform persönlich beim Empfang des Company Services Center der Direktion für Gesellschaften (1. Stock) eingereicht. Seit 07.07.2026 gibt es zusätzlich die Online-Gründungsplattform (siehe eigener Eintrag); Verhältnis 'Papier persönlich' vs. Plattform kann sich weiter ändern. |
Amtliche Stelle | SANA: وزارة الاقتصاد تنقل خدمات السجل التجاري بدمشق إلى مقر إدارتها في منطقة ركن الدين veröffentlicht 24. Juni 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-004 | Online-Gründungsplattform für Gesellschaften alle Gesellschaften Seit 07.07.2026 können Gesellschaften aller Rechtsformen über das Portal der Generalverwaltung (comreg.itcp.gov.sy) gegründet werden. Zugangsdaten (Benutzername/Passwort) müssen zuvor persönlich bei der Generalverwaltung in Damaskus oder bei der Gesellschaftsabteilung der Provinz-Handelsdirektion abgeholt werden; danach Dateneingabe, Upload der Unterlagen und Online-Verfolgung bei der Direktion für Gesellschaften. Dokumentenliste und Gebühren in der Quelle nicht genannt. Rein digitale Identitätsprüfung ist laut Ministerium erst geplant. |
Amtliche Stelle | SANA: إطلاق خدمة تأسيس الشركات عبر البوابة الإلكترونية للإدارة العامة للتجارة الداخلية veröffentlicht 7. Juli 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-005 | Online-Gründung: Bearbeitungsdauer und geplante Ausbaustufen alle Gesellschaften Laut Direktor der Gesellschaften dauert die Ersteintragung über die Plattform höchstens fünf Arbeitstage, wenn Daten und Unterlagen rechtlich in Ordnung sind. Geplant (noch nicht umgesetzt): Fernidentifizierung, elektronische Ausstellung des Handelsregisterauszugs, Anbindung von Finanz- und Justizministerium sowie Banken, Online-Einreichung späterer Änderungen. Behördenaussage, keine Rechtsnorm. Bis 03.08.2026 nur 13 von 65 Anträgen bis zur Annahme gelangt. |
Amtliche Stelle | SANA: تسجيل 65 شركة عبر المنصة الإلكترونية لتأسيس الشركات خلال أقل من شهر veröffentlicht 3. August 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-006 | Handelsregister: Eintragungspflicht und Frist für Gesellschaften alle Gesellschaften Gesellschaften mit Hauptsitz in Syrien müssen unabhängig von ihrer Nationalität ins Handelsregister eingetragen werden; Geschäftsführer bzw. Verwaltungsratsmitglieder haben die Eintragung innerhalb des Monats nach der Gründung zu beantragen. PDF ist OCR-Text; Artikelnummern wurden gegen eine zweite Darstellung (wiki-exporter.com) abgeglichen. Kein Nachfolgegesetz zum Handelsgesetz 33/2007 gefunden; Rundschreiben vom März 2026 stützt sich ausdrücklich darauf. |
Gesetzestext geprüft | Art. 27 قانون التجارة رقم 33 لعام 2007 (Text bei UN-ESCWA Arab Legislation Portal) veröffentlicht 9. Dezember 2007 |
11. Oktober 2026 |
| C-007 | Handelsregister: Frist für Einzelkaufleute Einzelkaufleute Ein Kaufmann muss sich innerhalb eines Monats ab Eröffnung oder Erwerb des Geschäfts beim Handelsregisterführer der Provinz des Hauptsitzes eintragen lassen. Dokumentenliste nur aus Sekundärquellen (siehe Eintrag zu Unterlagen Einzelregister). |
Gesetzestext geprüft | Art. 25 قانون التجارة رقم 33 لعام 2007 veröffentlicht 9. Dezember 2007 |
11. Oktober 2026 |
| C-008 | Handelsregister: Änderungen eintragen alle Gesellschaften Jede Änderung der eingetragenen Tatsachen ist im Handelsregister einzutragen. Nach dem Gesellschaftsgesetz muss die Gesellschaft bzw. ihre Leitung Änderungen binnen 30 Tagen ab der Änderung eintragen lassen; vorher wirkt die Änderung nicht gegenüber Dritten. Das Handelsgesetz sieht als Auffangfrist einen Monat ab Datum der Urkunde vor. Rundschreiben vom 28.03.2026 verlangt für jede Änderung am Register einen förmlichen Antrag. Kein Nachfolgegesetz zum Dekret 29/2011 gefunden; Rundschreiben vom März 2026 nennt es als geltende Grundlage. |
Gesetzestext geprüft | Art. 3 Abs. 3 (Gesellschaftsgesetz); Art. 26, 28, 32 Handelsgesetz 33/2007 المرسوم التشريعي 29 لعام 2011 قانون الشركات (Text bei Handelskammer Damaskus) veröffentlicht 14. Februar 2011 |
11. Oktober 2026 |
| C-009 | Handelsregister: Angabe von Registerort und -nummer alle Gesellschaften Eingetragene Kaufleute und Gesellschaften müssen Registerort und Registernummer auf Korrespondenz, Rechnungen, Lieferscheinen, Preislisten und Veröffentlichungen angeben. Verspätete Eintragung oder fehlende Angaben sind bußgeldbewehrt. Bußgeldbeträge (10.000–50.000 SYP laut OCR-Text) nicht in den Portaltext übernehmen: Währungsumstellung 2026 und mögliche Anpassungen ungeklärt. |
Gesetzestext geprüft | Art. 37, 38 قانون التجارة رقم 33 لعام 2007 veröffentlicht 9. Dezember 2007 |
11. Oktober 2026 |
| C-010 | Handelsbücher: Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht alle Gesellschaften Kaufleute müssen mindestens ein Tagebuch (Journal) und ein Inventarbuch mit jährlichem Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in arabischer Sprache führen und die Bücher zehn Jahre nach Abschluss aufbewahren; elektronische Buchführung ist nach ministeriellen Vorgaben zulässig. OCR-Text; Ausnahmen für bestimmte Einrichtungen durch den Minister möglich. |
Gesetzestext geprüft | Art. 16-19, 22 قانون التجارة رقم 33 لعام 2007 veröffentlicht 9. Dezember 2007 |
11. Oktober 2026 |
| C-011 | Handelsregister: Verlängerung/Erneuerung (Register aus 2025) alle Gesellschaften Mit Rundschreiben vom 07.01.2026 hat das Ministerium die Gültigkeit der 2025 erteilten Handelsregister bis zum Ende der Laufzeit des Geschäftslokals (Miet-/Nutzungsvertrag) oder des Leitungsmandats verlängert, je nachdem, was früher endet; die Erneuerung erfolgt im selben Monat 2026, in dem das Register 2025 erteilt wurde. Nummer des Rundschreibens nicht veröffentlicht. Eine allgemeine gesetzliche Erneuerungsfrist und die Erneuerungsgebühr konnten nicht belegt werden; die Praxis koppelt die Gültigkeit an Mietvertrag und Mandat. |
Amtliche Stelle | SANA: إجراءات مبسطة.. وزارة الاقتصاد تمدد صلاحية السجل التجاري الممنوح عام 2025 veröffentlicht 7. Januar 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-012 | Rundschreiben März 2026: höchstens fünf Tätigkeiten, SYRSIC-Klassifikation alle Gesellschaften Seit dem Rundschreiben vom 28./30.03.2026 dürfen Einzel- und Gesellschaftsregister höchstens fünf nicht gleichartige Tätigkeiten enthalten, jeweils mit Code und Bezeichnung nach der einheitlichen Wirtschaftszweigklassifikation SYRSIC-V.I (Ebenen 5 und 6). Bei jeder Zweckänderung sind bestehende Tätigkeiten auf die Klassifikation umzustellen. 'Teilnahme an Ausschreibungen' darf nur zweckbezogen aufgenommen werden. Inhalt deckungsgleich mit SANA-Meldung vom 28.03.2026 (https://sana.sy/economy/2436105/). Volltext nur auf der Facebook-Seite des Ministeriums; Nummer unbekannt. Kerninhalt zusätzlich durch SANA-Meldung vom 28.03.2026 (https://sana.sy/economy/2436105/) gestützt. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | عنب بلدي: تعميم بتوحيد آلية العمل لدوائر الشركات والسجل التجاري veröffentlicht 30. März 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-013 | Rundschreiben März 2026: Branchengenehmigungen bei Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften mit erlaubnispflichtigem Zweck Kapitalgesellschaften müssen die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen bei Gründung oder Zweckänderung vorlegen. Ausgenommen sind Tätigkeiten unter Aufsicht spezialisierter Stellen (genannt: Banken, Versicherungen, Geldwechsel). Welche Tätigkeiten konkret genehmigungspflichtig sind, nennt das Rundschreiben laut Berichten nicht abschließend. |
Amtliche Stelle | SANA: الاقتصاد والصناعة تصدر تعميماً لتوحيد إجراءات السجل التجاري في المحافظات veröffentlicht 28. März 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-014 | Rundschreiben März 2026: vorläufiger Sitz, Mietverträge alle Gesellschaften Kapitalgesellschaften dürfen bei Gründung für sechs Monate einen vorläufigen Sitz angeben und müssen danach einen dauerhaften Sitz einrichten. Miet-, Investitions- oder Leihverträge für das Geschäftslokal müssen eine in Kalenderjahren bestimmte Laufzeit mit klarem Anfangs- und Enddatum ausweisen. Sitz- und Filialänderungen erfolgen auf Grundlage amtlicher Schreiben der zuständigen Stellen. Berichte weichen in der Formulierung ab: SANA spricht von 'einem Kalenderjahr', 963+ von 'Laufzeit in Kalenderjahren'. Wortlaut am Originalrundschreiben prüfen. Kerninhalt zusätzlich durch SANA-Meldung vom 28.03.2026 (https://sana.sy/economy/2436105/) gestützt. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | 963+: وزارة الاقتصاد تصدر تعميماً لتوحيد إجراءات السجل التجاري وتنظيم الأنشطة الاقتصادية veröffentlicht 28. März 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-015 | Rundschreiben März 2026: Beschränkungen für Nichtsyrer Ausländische Inhaber/Gesellschafter Ein Einzelregister eines Nichtsyrers umfasst keinen Import, außer für Investitionsvorhaben nach dem Investitionsgesetz und beschränkt auf Ausrüstung und Tätigkeit des Vorhabens. Die Vertretung ausländischer Gesellschaften und arabische/ausländische Handelsvertretungen sind in Registern verboten, deren Inhaber oder ein Gesellschafter nicht Syrer ist. Ob das Importverbot auch für Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern gilt, ist den Berichten nicht zu entnehmen (genannt wird nur das Einzelregister). |
Amtliche Stelle | SANA: الاقتصاد والصناعة تصدر تعميماً لتوحيد إجراءات السجل التجاري في المحافظات veröffentlicht 28. März 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-016 | Unterlagen Einzelregister (Praxis) Einzelkaufleute Für das Einzel-Handelsregister werden in der Praxis verlangt: Antrag auf amtlichem Formular, Ausweiskopie, unterschriebene Verpflichtung zur Ausübung des Gewerbes, Miet-/Eigentums- oder Flex-Space-Vertrag für das Lokal, Gebührenquittung der Finanzdirektion; in manchen Provinzen zusätzlich ein Führungszeugnis. Beraterseite ohne Jahresangabe und ohne Rechtsquelle. Amtliche Dokumentenliste (mitcp.gov.sy) war nicht abrufbar. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | ScopeOut: شروط تأسيس سجل تجاري فردي في سوريا | 11. Oktober 2026 |
| C-017 | GmbH (LLC): Jahresabschluss GmbH (محدودة المسؤولية) Der Geschäftsführer einer GmbH muss innerhalb der ersten fünf Monate jedes Geschäftsjahres Jahresbericht, Bilanz, Ergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung des Vorjahres aufstellen, jeweils vom Abschlussprüfer der Gesellschaft bestätigt. Eine Pflicht zur Einreichung des Abschlusses beim Ministerium ist im abgerufenen Auszug nicht enthalten – unbestätigt. Kein Nachfolgegesetz gefunden. |
Gesetzestext geprüft | Art. 68 Abs. 2 المرسوم التشريعي 29 لعام 2011 قانون الشركات veröffentlicht 14. Februar 2011 |
11. Oktober 2026 |
| C-018 | GmbH (LLC): Gesellschafterversammlung und Abschlussprüfer GmbH (محدودة المسؤولية) Der Geschäftsführer muss die Gesellschafterversammlung innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres einberufen; sie wählt u. a. einen Abschlussprüfer für ein Jahr und setzt dessen Vergütung fest. Unterlässt der Geschäftsführer die Einberufung, kann ein Gesellschafter das Ministerium um Einberufung ersuchen. Regeln für Aktiengesellschaften (Verwaltungsrat, Hauptversammlung, Aufsicht der Finanzmarktbehörde) waren im abgerufenen Auszug nicht enthalten. |
Gesetzestext geprüft | Art. 71 Abs. 3, 4 المرسوم التشريعي 29 لعام 2011 قانون الشركات veröffentlicht 14. Februar 2011 |
11. Oktober 2026 |
| C-019 | GmbH (LLC): Hinterlegung und Bekanntmachung nach Genehmigung GmbH (محدودة المسؤولية) Nach dem ministeriellen Genehmigungsbeschluss über Satzung oder Satzungsänderung einer GmbH müssen die Gründer diese binnen 60 Tagen hinterlegen und den Beschluss bekannt machen. OCR-Auszug; Wortlaut am Volltext prüfen. |
Gesetzestext geprüft | Art. 62 Abs. 3 المرسوم التشريعي 29 لعام 2011 قانون الشركات veröffentlicht 14. Februar 2011 |
11. Oktober 2026 |
| C-020 | Personengesellschaft: Abschlussprüferpflicht Offene Handelsgesellschaft (تضامن) Offene Handelsgesellschaften mit einem Kapital über 10 Mio. SYP müssen einen von den Gesellschaftern aus der Prüferliste des Ministeriums gewählten Abschlussprüfer bestellen. Schwellenwert in alten SYP (Text von 2011); Auswirkung der Währungsumstellung 2026 ungeklärt. |
Gesetzestext geprüft | Art. 34 Abs. 9 المرسوم التشريعي 29 لعام 2011 قانون الشركات veröffentlicht 14. Februar 2011 |
11. Oktober 2026 |
| C-021 | Gesellschaftsvertrag: Anwaltspflicht alle Gesellschaften Gesellschaftsverträge und deren Änderungsurkunden müssen von einem zugelassenen (registrierten) Rechtsanwalt abgefasst werden. Nur Sekundärwiedergabe des Artikels abgerufen. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Art. 17 Abs. 2 نظرة على قانون الشركات السوري – الجزء الأول (Wiedergabe von Art. 17 Dekret 29/2011) veröffentlicht 5. September 2025 |
11. Oktober 2026 |
| C-022 | Handelskammer: Rechtsgrundlage und Mitgliedsklassen Handelsunternehmen Die Handelskammern und gemeinsamen Handels- und Industriekammern sind durch Gesetz 8/2020 (verkündet 20.04.2020; ersetzt Gesetz 131/1959) geregelt. Mitglieder werden in fünf Klassen eingestuft: Sonderklasse (ممتازة), erste, zweite, dritte und vierte Klasse, u. a. nach Kapital, Beschäftigtenzahl und Zahlungsfähigkeit. Gesetzestext selbst nicht abrufbar (parliament.gov.sy gesperrt). Ob das Gesetz die Mitgliedschaft ausdrücklich für jeden Registrierten vorschreibt, ist NICHT belegt; in der Praxis wird die Kammerbescheinigung bei Registerverfahren, Ursprungszeugnissen und Beglaubigungen gebraucht. Publikationsdatum des Berichts ungefähr. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Joseph Daher: Syrian Chambers of Commerce (EUI, Forschungsbericht) veröffentlicht 1. November 2020 |
11. Oktober 2026 |
| C-023 | Handelskammer: Sozialversicherungsnachweis bei Beitritt und Verlängerung Handelsunternehmen Das Erfordernis, bei Beitritt und jährlicher Verlängerung der Kammermitgliedschaft eine Bescheinigung der Sozialversicherung über die Zahl der angemeldeten Arbeitnehmer vorzulegen, war ab 22.05.2025 bis Ende 2025 ausgesetzt und wurde vom Ministerium für Wirtschaft und Industrie Anfang 2026 wieder eingeführt (Bericht vom 21.01.2026). Die je Klasse erforderliche Arbeitnehmerzahl ergibt sich aus Gesetz 8/2020. Aussetzung 2025 belegt durch Enab Baladi (https://www.enabbaladi.net/755572/). Genaues Datum und Nummer der Wiedereinführung unbekannt; valid_from geschätzt. Arbeitnehmerzahlen je Klasse nicht belegt. Kammervertreter kritisieren die Regel – Änderung möglich. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | الوطن: بعد إلغائها.. «الاقتصاد» تعيد طلب وثيقة التأمينات الاجتماعية كشرط للانتساب لغرف التجارة veröffentlicht 21. Januar 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-024 | Handelskammer: Reform von Gesetz 8/2020 in Vorbereitung Handelsunternehmen Ein Ausschuss aus Ministerium und Kammern hat im Juni 2025 Änderungsvorschläge zu Gesetz 8/2020 fertiggestellt (Zuständigkeiten, Wahlverfahren; Arbeitnehmer-Klassenkriterien sollen den Kammern überlassen werden). Ein Änderungsgesetz ist bis zum Prüfdatum nicht belegt. Stand der Gesetzgebung nach Juni 2025 nicht ermittelbar. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | الوطن: لجنة دراسة القانون رقم 8 تنتهي مناقشة تعديلات تنظيم عمل الغرف التجارية والصناعية veröffentlicht 15. Juni 2025 |
11. Oktober 2026 |
| C-025 | Handelskammer Damaskus: Leistungen und Verfahren Sitz in Damaskus Die Handelskammer Damaskus wickelt über ihr Servicezentrum Neuaufnahmen, Gebührenzahlung, jährliche Verlängerung, Beglaubigungen, Ursprungszeugnisse, Empfehlungsschreiben und Unterschriftsbeglaubigungen ab; Vorgänge setzen vollständige Unterlagen und die Erfüllung der 'Versicherungs-Bedingung' (شرط التأمينات) voraus. Gebühren und vollständige Dokumentenliste nicht veröffentlicht – nicht beziffern. |
Amtliche Stelle | SANA: مركز خدمات تجار دمشق.. تطور مؤسسي وخدمات مؤتمتة veröffentlicht 27. Februar 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-026 | Industriekammer: Mitgliedschaft Industrieunternehmen Ob und unter welchen Voraussetzungen Industrieunternehmen der Industriekammer beitreten müssen (Unterlagen, Klassen, Gebühren), konnte nicht belegt werden; die einschlägige Seite der Industriekammer Damaskus war nicht abrufbar. nur Suchergebnis-Snippet; Seite durch robots.txt gesperrt. |
Unbestätigt – noch zu prüfen | غرفة صناعة دمشق وريفها: شروط التسجيل في الغرفة لأول مرة | 11. Oktober 2026 |
| C-027 | Einkommensteuer: geltendes Recht (Stand Okt. 2026) alle Steuerpflichtigen Grundlage der Ertragsbesteuerung ist weiterhin das Einkommensteuergesetz 24/2003 mit Änderungen. Die 2025 als Entwürfe veröffentlichte Steuerreform (neues Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz) war nach allen bis zum Prüfdatum auffindbaren Quellen noch nicht als Gesetz verkündet; der Finanzminister sprach noch im April 2026 von einem 'Vorschlag'. Größte Unsicherheit des Themenblocks. Kein Nachweis einer Verkündung zwischen Mai und Oktober 2026 gefunden, aber auch kein Negativnachweis; seit 12.07.2026 tagt die Volksversammlung wieder. Seite der Steuerbehörde (syriantax.gov.sy) nicht abrufbar. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Syrian Business Gateway: ما الذي تغيّر في المسار الضريبي السوري حتى 2026؟ veröffentlicht 21. März 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-028 | Steuerreform: geplante Körperschaftsteuersätze (Entwurf) alle Gesellschaften Der Entwurf des neuen Einkommensteuergesetzes sieht 10 % für bevorzugte Sektoren (genannt u. a. Industrie, Bildung, Gesundheit, Beratung, Technologie) und 15 % für übrige Sektoren vor; Jahresnettoeinkommen bis 60 Mio. SYP (alt) wäre steuerfrei, landwirtschaftliches Einkommen befreit. Im April 2026 nannte der Minister abweichend 50 Mio. Grundfreibetrag bzw. 64 Mio. mit Zuschlägen (alte SYP) und eine Senkung der Gewinnsteuer 'von 28 % auf unter 15 %'. Entwurf, nicht geltendes Recht. Freibetragsangaben widersprechen sich (Entwurf 2025: 60 Mio.; Minister April 2026 laut Al-Anba https://www.alanba.com.kw/1354880 : 50/64 Mio.). |
Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen | Karam Shaar Advisory: قانون ضريبة الدخل الجديد في سوريا 2026: تقييم الإصلاح | 11. Oktober 2026 |
| C-029 | Einkommensteuer 24/2003: Steuererklärungsfristen alle Gesellschaften Nach Gesetz 24/2003 reichen Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und öffentliche Stellen die jährliche Steuererklärung bis 30. Juni ein, alle übrigen Steuerpflichtigen (Realgewinnbesteuerung) bis 30. April; die Steuer ist binnen 30 Tagen nach Ablauf der Erklärungsfrist zu zahlen. Abgerufen wurde die Ursprungsfassung; spätere Änderungen der Fristen (z. B. durch Dekret 51/2006 oder Rundschreiben; 2025 gab es Fristverlängerungen bis 30.07.2025) möglich. Vor Verwendung bei der Finanzdirektion bestätigen. |
Gesetzestext geprüft | Art. 13, 14 قانون رقم 24 لعام 2003 (Text in der Datenbank der Stadt Aleppo) veröffentlicht 13. November 2003 |
11. Oktober 2026 |
| C-030 | Einkommensteuer 24/2003: Steuersätze (widersprüchliche Fassungen) alle Gesellschaften Die geltenden Sätze der Realgewinnsteuer sind nicht eindeutig belegt: Die Ursprungsfassung 2003 nennt progressive Sätze von 10 % bis 35 % sowie 20 % (Publikums-AG) bzw. 25 % (bestimmte Industrie-AG/-GmbH); eine Fachdarstellung nach Dekret 51/2006 nennt 10–28 % progressiv, 14 % für Publikums-AG und 22 % für GmbH und Industrie-AG. Ursprungsfassung: https://alp-city.sy/dataBank/show/1/1011. Zuschläge für die Lokalverwaltung kommen hinzu. Reform (10/15 %) noch nicht in Kraft belegt. |
Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen | Art. 16 الموسوعة القانونية المتخصصة: الضرائب على الشركات ونظمها |
11. Oktober 2026 |
| C-031 | Steuerliche Registrierung nach Gründung alle Gesellschaften Nach der Handelsregistereintragung wird bei der Finanzdirektion (Abteilung Einkommen der Gesellschaften) die Steuerakte eröffnet und die Steuernummer erteilt; vorzulegen ist ein vom Stadtrat/der Gemeinde beglaubigter Miet- oder Eigentumsnachweis für den Sitz, es folgt eine Vor-Ort-Besichtigung durch Finanzprüfer. Für Pauschalbesteuerte verlangt Gesetz 24/2003 die Anzeige binnen 30 Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit. Verfahren nur durch Anwaltsseite belegt; 30-Tage-Frist aus Art. 51 der Ursprungsfassung (https://alp-city.sy/dataBank/show/1/1011), dort nur für Pauschalbesteuerte. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Art. 51 (30-Tage-Anzeige, Gesetz 24/2003) المحامية ليندا بيطار: تأسيس الشركات في سوريا 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-032 | Buchführungspflicht nach Steuerrecht alle Steuerpflichtigen Jeder Steuerpflichtige der Realgewinnbesteuerung muss regelmäßige und vollständige Buchführungsaufzeichnungen führen, die sein tatsächliches Ergebnis ausweisen. Ursprungsfassung. |
Gesetzestext geprüft | Art. 6 قانون رقم 24 لعام 2003 veröffentlicht 13. November 2003 |
11. Oktober 2026 |
| C-033 | Quellensteuer bei Zahlungen an Nichtansässige Gesellschaften mit Auslandszahlungen Wer steuerpflichtige Beträge an Nichtansässige zahlt, muss die Steuer einbehalten und binnen 15 Tagen an die Staatskasse abführen. Steuersätze der Quellensteuer nicht belegt (Dekret 48/2015 führte einen Satz auf Pauschalzahlungen ein, Höhe nicht verifiziert). |
Gesetzestext geprüft | Art. 62 قانون رقم 24 لعام 2003 veröffentlicht 13. November 2003 |
11. Oktober 2026 |
| C-034 | Lohnsteuer: Freibetrag Arbeitgeber mit Beschäftigten Per Rundschreiben des Finanzministers vom Juli 2025 wurde der lohnsteuerfreie Mindestbetrag von 279.000 auf 837.000 SYP (alte Währung) monatlich angehoben, ausdrücklich nur für bis Ende 2025 gezahlte Löhne. Eine Nachfolgeregelung für 2026 ist nicht belegt. Für 2026 unbestätigt. Arbeitgeberpflicht zum Einbehalt (Art. 66 ff. Gesetz 24/2003, Stufen zuletzt durch Dekret 24/2020) nur sekundär belegt. Seit 01/2026 neue Banknoten/Währungsumstellung – Beträge in alter SYP. |
Amtliche Stelle | SANA: وزير المالية السوري: الحد الأدنى المعفى من ضريبة الدخل على الرواتب 837 ألف ليرة veröffentlicht 20. Juli 2025 |
11. Oktober 2026 |
| C-035 | Verbrauchsausgabenabgabe statt Umsatzsteuer (2026) Handel, Import, Gastronomie, Tourismus, Telekom Eine allgemeine Umsatz- oder Mehrwertsteuer gilt 2026 nicht. Weiter erhoben wird die Verbrauchsausgabenabgabe nach Gesetzesdekret 11/2015 (geändert durch Gesetz 15/2024); das Finanzministerium hat am 01.07.2026 neue Durchführungsanweisungen erlassen, die alle früheren ersetzen. Laut Finanzminister gilt die Abgabe bis Ende 2026 und soll danach durch eine Umsatzsteuer (Entwurf: 5 % Regelsatz) abgelöst werden. Sätze laut Bericht je Leistung 2–20 %. Ablösung zum 01.01.2027 ist Ankündigung, kein Gesetz (Enab Baladi 21.05.2026: https://english.enabbaladi.net/archives/2026/05/syria-to-revoke-licenses-over-tax-corruption/). |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Syrian Days: المالية تُحدّث تعليمات مرسوم الإنفاق الاستهلاكي.. دون أي رسوم أو ضرائب جديدة veröffentlicht 1. Juli 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-036 | Verbrauchsausgabenabgabe auf Importwaren ab Juni 2026 Branche: Import/Export Durch Entscheidung des Finanzministeriums (Ende April 2026) wird ab 01.06.2026 bei der Zollabfertigung eine Verbrauchsausgabenabgabe auf bestimmte Importwaren erhoben: Tabakwaren bis 20 %, Marmor/Granit/Zement 15 %, Parfüm und Kosmetik 10 %, importierter Silberschmuck 5 %. Eine Rückwirkungsklausel für Einfuhren vom 08.12.2024 bis 30.05.2026 ist umstritten; der Minister erklärte, für diesen Zeitraum werde nichts erhoben. Nummer der Entscheidung unbekannt. Widerspruch zwischen Rückwirkungsklausel und Ministeraussage. Zusätzlich werden Steuervorauszahlungen (سلف ضريبية) auf Importe erhoben, deren Tabellen 2026 geändert wurden. |
Widersprüchliche Quellen – noch zu prüfen | Enab Baladi: رسوم جديدة على الإنفاق الاستهلاكي.. خبيران يحللان آثارها veröffentlicht 17. Mai 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-037 | Steueramnestie Dekret 275/2025 Bestandsunternehmen mit Altlasten Dekret 275/2025 erließ Zinsen, Bußgelder und Zuschläge auf Steuern und Abgaben für 2024 und früher vollständig bei Zahlung bis 31.03.2026 und zu 50 % bei Zahlung bis 30.06.2026. Fristen abgelaufen; nur noch historisch relevant. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | Syrian Business Gateway: ما الذي تغيّر في المسار الضريبي السوري حتى 2026؟ veröffentlicht 21. März 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-038 | Sozialversicherung: Versicherungspflicht Arbeitgeber mit Beschäftigten Die Versicherung bei der Allgemeinen Anstalt für Sozialversicherung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtend, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten des Betriebs. Der Arbeitgeber muss der Anstalt jede Änderung der Zahl der Arbeitnehmer oder ihrer Löhne melden und ein Lohn- und Meldebuch führen. Eine konkrete Meldefrist in Tagen steht im abgerufenen Text nicht; verspätete Meldung wird über Art. 77 sanktioniert (Text dort nicht wiedergegeben). Gesetz 92/1959 gilt fort (Dekret 29/2026 nimmt darauf Bezug). |
Gesetzestext geprüft | Art. 2, 16, 35, 43 قانون التأمينات الاجتماعية رقم 92 لعام 1959 وتعديلاته (Website der Sozialversicherungsanstalt) veröffentlicht 6. April 1959 |
11. Oktober 2026 |
| C-039 | Sozialversicherung: Beitragssätze Arbeitgeber mit Beschäftigten Beitragssätze laut Sozialversicherungsanstalt: Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung 14 % Arbeitgeber und 7 % Arbeitnehmer vom Monatslohn; Arbeitsunfallversicherung 3 % Arbeitgeber; zusätzlich eine Monatsgebühr von 1 Promille. Arbeitgeber gesamt somit 17 % zuzüglich 0,1 %. Wer die 1-Promille-Monatsgebühr trägt, sagt die Seite nicht ausdrücklich. Bemessungsgrenzen/Mindestlohn nicht belegt. published_date = Abrufdatum (Seite undatiert). |
Amtliche Stelle | Art. 19, 53 المؤسسة العامة للتأمينات الاجتماعية: دليل الاشتراكات التأمينية veröffentlicht 11. Oktober 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-040 | Sozialversicherung: Amnestie Gesetzesdekret 29/2026 Arbeitgeber mit Beitragsrückständen Gesetzesdekret 29/2026 (veröffentlicht 09./10.02.2026) erlässt Zinsen, Bußgelder und Zuschläge nach Art. 74, 77 und 177 des Gesetzes 92/1959 vollständig, wenn die rückständigen Hauptbeiträge binnen 365 Tagen ab Inkrafttreten gezahlt und die erforderlichen Versicherungsformulare fristgerecht eingereicht werden; nach Fristablauf leben die Sanktionen wieder auf, rückwirkende Meldungen werden danach nicht mehr angenommen. Genaues Inkrafttreten und damit Fristende nicht primär belegt (valid_from/valid_to geschätzt). Analyse einer politischen Organisation, kein Dekrettext. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | تيار المستقبل السوري: المرسوم التشريعي رقم 29 لعام 2026 – عفو مشروط في نظام التأمينات الاجتماعية veröffentlicht 11. Februar 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-041 | Arbeitsvertrag: Schriftform, Arabisch, Hinterlegung Arbeitgeber mit Beschäftigten Der Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag schriftlich in arabischer Sprache in drei Ausfertigungen abfassen (bei nichtarabischen Arbeitnehmern zusätzlich eine fremdsprachige Fassung) und die Ausfertigung binnen drei Monaten bei der zuständigen Sozialversicherungsdirektion hinterlegen. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen Beweismitteln nachweisen. OCR-PDF. Eine Novelle des Arbeitsgesetzes ist in Vorbereitung (Entwurf Mai 2026), aber nicht verabschiedet. |
Gesetzestext geprüft | Art. 47, 48 قانون العمل رقم 17 لعام 2010 (Text bei Handelskammer Homs) veröffentlicht 12. April 2010 |
11. Oktober 2026 |
| C-042 | Probezeit und Betriebsordnung Arbeitgeber mit Beschäftigten Die Probezeit darf drei Monate nicht überschreiten und beim selben Arbeitgeber nur einmal vereinbart werden. Arbeitgeber mit 15 oder mehr Arbeitnehmern müssen eine Betriebsordnung aufstellen, die vom Ministerium zu genehmigen ist; äußert sich das Ministerium nicht binnen 45 Tagen, gilt sie als in Kraft. OCR-PDF. |
Gesetzestext geprüft | Art. 49, 90 قانون العمل رقم 17 لعام 2010 veröffentlicht 12. April 2010 |
11. Oktober 2026 |
| C-043 | Ausländische Arbeitnehmer: Arbeitserlaubnis Arbeitgeber mit ausländischen Beschäftigten; ausländische Gesellschafter-Geschäftsführer Nichtsyrer dürfen in Syrien nur mit einer Arbeitserlaubnis des Ministers für Soziales und Arbeit (oder seines Beauftragten) arbeiten; stellt ein Arbeitgeber einen von der Erlaubnispflicht befreiten Nichtsyrer ein, muss er dies der zuständigen Direktion binnen 15 Tagen anzeigen. Einzelheiten regelt der Ministerialbeschluss 888/2016; begünstigte Kategorien sind u. a. Arbeitgeber, Gesellschafter, Experten und Investoren nach Investitionsdekret 114/2025. Im OCR-Text erscheinen die Artikel als 57/58; nach Ministeriumsangaben (https://ecoworld-sy.com/?p=383052, 25.05.2026) sind es Art. 27–30. Beschluss 888/2016 wird derzeit überarbeitet; Gebühren und Quoten nicht belegt. |
Gesetzestext geprüft | Art. 27-30 قانون العمل رقم 17 لعام 2010 veröffentlicht 12. April 2010 |
11. Oktober 2026 |
| C-044 | Arbeitsrecht: Reform in Vorbereitung Arbeitgeber mit Beschäftigten Das Ministerium für Soziales und Arbeit hat einen ersten Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes 17/2010 erstellt und einen Fachausschuss eingesetzt; auch der Beschluss 888/2016 über ausländische Arbeitnehmer soll geändert werden. Bis zum Prüfdatum ist keine Verabschiedung belegt. Beruht auf Bericht der Zeitung Al-Thawra. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | مجلة العالم الاقتصادي: تعديلات مرتقبة على قانون العمل veröffentlicht 25. Mai 2026 |
11. Oktober 2026 |
| C-045 | Kommunale Betriebsgenehmigung für Geschäftsräume alle mit Geschäftslokal Für die Ausübung einer Tätigkeit in einem Geschäftslokal ist eine Genehmigung der Gemeinde bzw. der örtlichen Verwaltungseinheit erforderlich (Verwaltungs-/Gemeindelizenz). Üblich verlangt: Ausweiskopie, Eigentums- oder Mietnachweis, ggf. Lageplan, Handels- oder Industrieregister, Gesundheitszeugnisse bei Lebensmittel-/Gesundheitsbezug sowie Zustimmungen von Zivilschutz oder Gesundheitsdirektion; die Lizenz ist befristet und vor Ablauf zu erneuern. Keine Rechtsquelle (Gesetz/Dekret) und keine Gültigkeitsdauer belegt; Anforderungen variieren je Gemeinde. Offizielle Seite der Provinz Damaskus nicht abgerufen. Als Praxisangabe behandeln. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | عقارك: كل ما تريد معرفته عن ترخيص البلدية في سوريا veröffentlicht 17. Mai 2025 |
11. Oktober 2026 |
| C-046 | Wirtschaftlich Berechtigte: kein belegtes UBO-Register alle Gesellschaften Ein zentrales Register wirtschaftlich Berechtigter oder eine eigenständige UBO-Meldepflicht von Gesellschaften gegenüber dem Gesellschaftsregister ist für Syrien nicht belegt. Fachleute forderten noch im Oktober 2026 erst die Einrichtung eines zentralen, dynamischen Registers. Negativbefund: Fehlen eines Registers ist nur indirekt belegt. Syrien steht weiter auf der FATF-Liste unter verstärkter Beobachtung; eine FATF-Vor-Ort-Prüfung lief Anfang Oktober 2026 – Rechtsänderungen kurzfristig möglich. |
Nur Sekundärquellen – noch zu prüfen | The Syrian Observer: FATF Experts in Damascus: What Does Syria Need to Exit the Grey List? veröffentlicht 2. Oktober 2026 |
11. Oktober 2026 |
Übersetzungen dienen dem Verständnis. Verbindlich sind die amtlichen arabischen Originaltexte.